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Die Anforderungen an das barrierefreie Bauen werden auf der Grundlage der DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude Ausgabe: 2010-10, in die Handlungsfelder gegliedert. Darüber hinaus sind die wichtigen Allgemein anerkannten Regeln der Technik berücksichtigt bzw. entsprechende Verweise enthalten. Der Leitfaden bietet demnach einen Überblick über die aktuellen Anforderungen an das barrierefreie Bauen. Seine Anwendung entbindet jedoch insbesondere die verantwortlichen Planer und Planerinnen bzw. die bauausführenden Stellen nicht davon, einschlägige Normen hinzuzuziehen.
Die Einführung des Begriffs „Schutzziel“ in das barrierefreie Planen und Bauen stellt eine zukunftsweisende Veränderung der Möglichkeiten und eine Herausforderung an die Kreativität der Planer dar. Die Norm definiert hier nicht die konkreten Lösungen, sondern die Eigenschaften, die zu erreichen sind. Da die Norm
„[…] für Neubauten gilt und für die Planung von Umbauten und Modernisierungen sinngemäß angewendet werden sollte […]“,
stellt die Möglichkeit, die Schutzziele im Bestand auf andere Weise zu erreichen, einen realistischen Praxisbezug dar.
Der vorliegende Leitfaden zeigt die Schutzziele und Lösungen aus der DIN sowie weitere mögliche Lösungen als Anregung auf. Parallel werden Vorgaben aus dem Ausland dargestellt, wie auch Abweichungen, die aus der Fachliteratur zu entnehmen sind. Die abgebildeten gebauten Beispiele zeigen kreative Umsetzungen, die Barrierefreiheit und Baukultur miteinander verbinden.
Gesamtkonzept
Die durchdachte Integration einer baulichen Anlage in das städtebauliche Umfeld sowie die Schaffung durchgängiger Orientierungs- und Leitsysteme stellen die Grundlage der barrierefreien Nutzbarkeit dar. Gesamtkonzept
Erschließung
Das Erschließungskonzept der baulichen Anlage beeinflusst maßgeblich die flexible barrierefreie Benutzbarkeit und die Gewährleistung der funktionalen Abläufe. Erschließung
Ausstattung
Die selbstbestimmte Nutzbarkeit der baulichen Anlagen steht in direktem Zusammenhang mit den baulichen Details und auch bei Möblierungen, Bedienungselementen oder Kommunikationsanlagen sind die Grundlagen der barrierefreien Gestaltung zu berücksichtigen. Ausstattung
Räume
Aus der jeweiligen Bestimmung der Räume ergeben sich die Vorgaben zu deren barrierefreien Ausgestaltung. Räume
Da die Handlungsfelder je nach Bauaufgabe von unterschiedlicher bzw. von keiner Bedeutung sein können, bietet die Gliederung des Leitfadens nach Handlungsfeldern einen schnellen und einfach strukturierten Überblick über die je nach Planungs- und Bauaufgabe zu berücksichtigenden Anforderungen. Die planerischen und baulichen Anforderungen an die einzelnen Handlungsfelder sind nach dem Verfahrensablauf ausgerichtet und ihre Bedeutung für die jeweiligen Planungsschritte ablesbar. Anwendungshinweise Wie in der Übersicht zu Verfahrensablauf dargelegt, liegt den Verfahrensschritten der RBBau auch die HOAI analog zu Grunde. Somit ist bei Anwendung für andere öffentliche Gebäude, Arbeitsstätten und Außenanlagen, die nicht dem Bund obliegen, eine einfache Übertragbarkeit möglich.
Es wird unterschieden, ob die Anforderungen
bei der Bedarfsplanung Barrierefreiheit, bei der Variantenuntersuchung zur Bedarfsdeckung, beim Konzept Barrierefreiheit – Qualifizierung zur ES-Bau,
beim Nachweis Barrierefreiheit – Aufstellung der EW-Bau,
in der Ausführungsplanung zu berücksichtigen sind.
Zudem wird in den Handlungsfeldern auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit spezifischen Einschränkungen verwiesen. Anforderungen und Bedürfnisse von Menschen mit Einschränkungen.
Es wird unterschieden, ob die Anforderungen bei:
Einschränkungen der Motorik und Kondition, Anthropometrie,
Einschränkung der visuellen Wahrnehmung,
Einschränkung der auditiven Wahrnehmung,
Einschränkung der Kognition zu berücksichtigen.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Vorgaben für Außenanlagen und Gebäude jeweils separat zu betrachten. So gekennzeichnete Kapitel sind bei:
Gebäude, Innenraum
Außenanlagen zu berücksichtigen.