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Barrierefreiheit ist eine selbstverständliche Eigenschaft der zukunftsfähigen, gebauten Umwelt. Entsprechend dem Leitbild der Inklusion muss eine Umwelt geschaffen werden, die für alle Menschen, mit ihren jeweiligen Fähigkeiten und Voraussetzungen zugänglich und nutzbar ist.
Den Anspruch auf Teilhabe von Menschen mit Behinderung als ein zentrales Menschenrecht baulich umzusetzen, stellt eine Herausforderung an die Kreativität aller im Verfahrensprozess Beteiligten dar. Der Leitfaden Barrierefreies Bauen gibt eine anschauliche Hilfestellung. Dies betrifft sowohl die Vorgaben der verschiedenen Nutzungsbereiche, als auch die Phasen der Planungsprozesse. Der Leitfaden Barrierefreies Bauen stellt die bestehenden Grundlagen dar und erläutert die Einbeziehung des barrierefreien Planens und Bauens in die Planungs- und Ausführungsprozesse nach den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau). Die Anforderungen an einzelne Bauteile und Bauelemente befinden sich im Kapitel Handlungsfelder. Zur Veranschaulichung der Arbeitsweise mit dem Leitfaden Barrierefreies Bauen wird die Anwendung beispielhaft an einem fiktiven Projekt in den verschiedenen Verfahrensschritten dargestellt.
Da die Handlungsfelder je nach Bauaufgabe von unterschiedlicher bzw. von keiner Bedeutung sein können, bietet die Gliederung des Leitfadens nach Handlungsfeldern einen schnellen und einfach strukturierten Überblick über die je nach Planungs- und Bauaufgabe zu berücksichtigenden Anforderungen. Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen.
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