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Rechtliche Grundlagen

Gemeinsame Wegeführung über eine Rampenanlage, Deutsche Stiftung Baukultur Potsdam

Das barrierefreie Planen und Bauen ist durch seine Vielschichtigkeit gekennzeichnet. Dies betrifft sowohl die Vorgaben der verschiedenen Nutzungsbereiche als auch die Phasen der Planungsprozesse. Teilweise werden verschiedene rechtliche Grundlagen gleichzeitig berührt, teilweise sind diese nur für einzelne Gebäudeteile maßgeblich. Die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten im Verfahrenprozess sind nicht immer durchgängig geregelt, sie können wechseln oder es bestehen verschiedene.

Das barrierefreie Planen und Bauen wird durch unterschiedliche Rechtsmaterien, beispielsweise dem Sozialrecht oder dem Baurecht als Bestandteil des öffentlichen Rechts, bestimmt. Von allgemeiner Bedeutung, jedoch ohne direkten Bezug zum Planen und Bauen, sind:

 

Für die Bauten des Bundes sind folgende Rechtsgrundlagen von Bedeutung:

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