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Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.

10. Serviceschalter, Kassen, Kontrollen, Beratungsstellen und Warteräume

Grundgeometrie und Platzbedarf
"Bei Serviceschaltern, Kassen, Kontrollen und ähnlichen Einrichtungen muss mindestens jeweils eine Einheit auch für blinde und sehbehinderte Menschen, Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen und Rollstuhlnutzer zugänglich und nutzbar sein."

10.3 Nutzbarkeit

  • Filter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) ist aktiv.ESFilter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) ist aktiv.
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  • MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
  • VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
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  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
  • GGFilter für Gebäude ist aktiv.
  • AAFilter für Außenräume ist nicht relevant.

Durchlaufsperren müssen eine taktil erfassbare Kante aufweisen (beispiels­weise Rahmensperren). Verbindungen durch Ketten sind zu vermeiden, da diese mit dem Langstock nicht ertastbar sind und leicht übersehen werden.

Bei der Gestaltung von Anlagen zur Personenkontrolle (Durchleuchtungsanlagen) ist die Sinnhaftigkeit der Benutzung durch Rollstuhlfahrer oder weitere Personen mit Mobilitätseinschränkungen entsprechend zu prüfen. Es sind geeignete Lösungen zu entwickeln sowie gegebenenfalls organisatorische Maßnahmen anzubieten.

Am Tresen soll für Kunden wie für Mitarbeiter sowohl Sitzen als auch Stehen möglich sein.

Die frontale Kommunikation des Rollstuhlfahrers ist bei einer Unterfahr­bar­keit von 90 cm Breite und 55 cm Tiefe gegeben. Die unterfahrbare Höhe von 67 cm kann in der Tiefe von 30 cm Tiefe reduziert werden (siehe Abbildung).

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.6

Geometrische Vorgaben zur Unterfahrbarkeit. Die unterfahrbare Höhe von 67 cm kann ab 30 cm Tiefe reduziert werden bis auf 35 cm Höhe in 55 cm Tiefe.
Geometrische Vorgaben zur Unterfahrbarkeit

Die Vermittlung wichtiger Informationen erfolgt über mindestens zwei Sinne (Zwei-Sinne-Prinzip). Beispielsweise werden Wartenummern optisch und akustisch zu vermittelt.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4

Serviceschalter mit geschlossenen Verglasungen und Gegensprechanlagen, in lautem Umfeld sowie zur Behandlung vertraulicher Angelegenheiten, sind mit einer örtlich eng begrenzt wirkenden, induktiven Höranlage auszustatten und mit standardisierten Piktogrammen zu kennzeichnen. Störgeräusche im Raum sind möglichst zu vermeiden beziehungsweise durch entsprechende akustische Maßnahmen zu minimieren.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.6

Piktogramm für induktive Höranlagen gemäß DIN EN 60118-4
Piktogramm für induktive Höranlagen gemäß DIN EN 60118-4: Durch das Auswechseln des Kennbuchstabens "T" in der rechten unteren Ecke des Piktogramms durch "FM" bzw. "IR" kann man auch Funk- oder Infrarotübertragungsanlagen mit gleichartigen Symbolen kennzeichnen.

Mikrofone für Besucher sollen am Tresen in optimaler Position (nahe am Sprechermund) fixiert werden.

Bei Bedarf können auch mobile Induktionsanlagen eingesetzt werden.

Gebaute Beispiele:

Hinweise Abbildungen

Unterfahrbare Informationsschalter in verschiedenen Arbeitshöhen und integrierte induktive Höranlage, Land- und Amtsgericht Düsseldorf
Informationsschalter in verschiedenen Arbeitshöhen und induktive Höranlage – Land- und Amtsgericht Düsseldorf (agn Niederberghaus & Partner GmbH, Foto: TU Dresden)
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