Zur Servicenavigation - Zur Navigation - Zur Unternavigation - Zum Inhalt - Zur Fußzeile

Glossar

Gemeinsame Wegeführung über eine Rampenanlage, Deutsche Stiftung Baukultur Potsdam
Zwei-Sinne-Prinzip
Definition:
Ermittlung der Information über mindestens zwei Sinne; Neben der visuellen Wahrnehmung wird auch die taktile oder auditive Wahrnehmung genutzt. (DIN 18040-1:2010-10)

Ermittlung der Information über mindestens zwei Sinne; Neben der visuellen Wahrnehmung (Sehen) wird auch die taktile (Fühlen, Tasten zum Beispiel mit Händen, Füßen) oder auditive Wahrnehmung (Hören) genutzt DIN 18040-1:2010-10

Zurück

Alle Einträge anzeigen

Nach oben