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Bei der Bauausführung erfolgt die Kontrolle der Einhaltung der Anforderungen aus dem Nachweis Barrierefreiheit im Rahmen der Bauüberwachung. Die gegebenenfalls notwendigen Veränderungen und Abstimmungen sind zu dokumentieren.
Verantwortlich ist die Bauverwaltung beziehungsweise der Entwurfsverfasser.
Die Zulässigkeit von Abweichungen ist mit dem beziehungsweise den Verantwortlichen (beispielsweise Arbeitgeber oder zuständige Behörden) abzustimmen und zu dokumentieren.
Bei öffentlich zugänglichen Gebäuden ist gegebenenfalls ein Nachtrag zur bauordnungsrechtlichen Zustimmung beziehungsweise Genehmigung erforderlich.