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Zur Veranschaulichung der Arbeitsweise mit dem Leitfaden Barrierefreies Bauen im Verfahrensablauf der RBBau wird hier seine Anwendung beispielhaft für ein fiktives Projekt in den verschiedenen Verfahrensschritten dargestellt. vgl. RBBau
Als Grundlage wird mit einem Besucherzentrum einer Bundesstiftung ein idealisiertes, typisches Bauvorhaben des Bundes gewählt. Die Lage des Bauvorhabens in einer topografisch bewegten Innenstadt sowie ein Raumprogramm, das sowohl öffentliche Bereiche als auch Arbeitsstätten und Außenraumnutzungen umfasst, berühren zahlreiche Handlungsfelder und veranschaulichen umfassend die Anforderungen an das Barrierefreie Bauen.
Aufgrund der öffentlichkeitswirksamen Funktion, die mit der Nutzung des Gebäudes beabsichtigt ist, sollte ein zentrumsnahes Grundstück in der Stadt Z gewählt werden, das ein leichtes Auffinden des Gebäudes ermöglicht. Dabei ist sicherzustellen, dass eine barrierefreie Erschließung mindestens des Haupteingangs und des geplanten gastronomischen Angebotes möglich sein wird.
Die barrierefreie Anbindung an den ÖPNV und an den Individualverkehr ist sicherzustellen.
Sowohl für den öffentlich zugänglichen Bereich als auch für die Arbeitsstätten sollte jeweils ein barrierefreier Stellplatz vorgesehen werden.
Der gesamte öffentlich zugängliche Bereich ist barrierefrei zu gestalten.
Erschließung
Die horizontale und vertikale Erschließung ist barrierefrei zu gestalten. Besonderes Augenmerk ist auf die Belange des vorbeugenden Brandschutzes zu legen (Rettungswegbreiten).
Raumbedarf
Festlegung von Räumen mit besonderen Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung:
Der Flächenmehrbedarf beträgt insgesamt 3,4 Prozent für die Innenräume; im Außenraum ist kein Flächenmehrbedarf erforderlich.
In der Stiftung sind 15 Prozent Menschen mit Behinderungen nach Integrationsvereinbarung XX zu beschäftigen. In der Gastronomie sind keine Beschäftigten mit besonderen Ansprüchen an die gebaute Umwelt einzuplanen.
Um Flexibilität bei der Stellenbesetzung zu ermöglichen, sind alle Arbeitsplätze der Stiftung barrierefrei zu errichten. Der Flächenmehrbedarf der NF (*) ist den einzelnen Räumen zu entnehmen. Der Flächenmehrbedarf der BGF beträgt 5,8 Prozent. Weitere Anpassungen können durch geeignete Möblierung/Ausstattung individuell vorgenommen werden.
Die horizontale und vertikale Erschließung ist barrierefrei zu gestalten. Besonderes Augenmerk ist auf die Belange des vorbeugenden Brandschutzes zu legen. Die Verkehrsflächen sind möglichst als Kommunikationszonen zu errichten. Die Breite der Erschließungsflächen darf 1,50 m nicht unterschreiten.
Sanitärräume (9 m²) Flächenmehrbedarf 70 Prozent.
Im Bereich von Arbeitsstätten ist nach VDI 6000 Blatt 2 eine barrierefreie Sanitäranlage mit einer beidseitig anfahrbaren Toilette und einem Waschbecken vorzusehen. Um eine mögliche Nachrüstung zu gewährleisten, ist dieser Raum mit ausreichendem Platz für eine Klappliege zu planen. Des Weiteren ist eine mögliche Nachrüstung mit einer vom WC-Sitz erreichbaren Dusche zu prüfen. Überlagerungen der Flächen für Dusche und Klappliege sind möglich. Hinsichtlich der Räume für das Küchenpersonal besteht keine Relevanz gemäß Vereinbarung XX.