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Menschen mit Einschränkungen

Anforderungen und Bedürfnisse

„...berücksichtigt dabei insbesondere die Bedürfnisse der Menschen mit Sehbehinderung, Blindheit, Hörbehinderung (Gehörlose, Ertaubte und Schwerhörige) oder motorischen Einschränkungen sowie von Personen, die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen. Auch für andere Personengruppen, wie groß- oder kleinwüchsige Personen, Personen mit kognitiven Einschränkungen, ältere Menschen, Kinder sowie Personen mit Kinderwagen oder Gepäck, führen einige Anforderungen dieser Norm zu einer Nutzungserleichterung.“ Vorwort DIN 18040-1:2010-10

Einschränkungen treten bei Menschen in den unterschiedlichsten Formen auf, die wiederum ein breites Spektrum von Anforderungen an die Umgebung stellen.

Um Vorgaben für das Planen und Bauen definieren zu können, wurden in Anlehnung an die DIN 18040-1 die Bedürfnisse der Menschen mit verschiedensten Einschränkungen, entsprechend ihren Erfordernissen an die gebaute Umwelt, in vier Gruppen zusammengefasst.

Bei der Darstellung der einzelnen Handlungsfelder wird der Zusammenhang mit spezifischen Einschränkungen durch Piktogramme gekennzeichnet.

Auf diese Weise entsteht eine Systematik, die die Ausarbeitung von Konzepten oder Nachweisen Barrierefreiheit nach dem Bedarf einzelner Einschränkungen ermöglicht.

Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie

Diese Nutzergruppe umfasst Menschen, die:

  • dauerhafte oder zeitweilige Einschränkungen des Bewegungs­vermögens, insbesondere der Arme, Beine und Hände haben,
  • Mobilitätshilfen oder Rollstühle nutzen,
  • Einschränkungen durch Klein- oder Großwuchs haben,
  • keine übliche Anthropometrie aufweisen, wie beispielsweise Kinder,
  • über Einschränkungen der Kondition im Alter verfügen,
  • Kinderwagen oder Gepäck transportieren.

Der Handlungsbedarf für diese Einschränkungen geht in erster Linie von erhöhtem Platzbedarf und der Notwendigkeit der Schwellenlosigkeit aus. Es muss besonderes Augenmerk auf horizontale sowie vertikale Erschließungskonzepte gelegt werden. Geometrische Angaben, beispielsweise zu Durchgangsbreiten oder Höhen von Bedienungselementen, sind zu beachten. Ein weiteres Handlungsfeld erfasst die benutzerfreundliche Handhabung bei angemessener Kraftanwendung und Ausdauer.

 

 

Einschränkung der visuellen Wahrnehmung

Bei sehbehinderten Menschen ist das Sehvermögen erheblich eingeschränkt, jedoch die visuelle Orientierung und Information noch möglich. Bei blinden Menschen dagegen fällt das Sehvermögen vollständig oder fast vollständig aus. Orientierung und Information erfolgen daher primär taktil und akustisch, gegebenenfalls wird ein Langstock oder Blindenführhund benutzt.

Der bauliche Bedarf dieser beiden Nutzergruppen hat den Schwerpunkt im Aufbau von Orientierungs- und Leitsystemen sowie in der Vermeidung von Gefahren und Hindernissen. Bei einer Sehbehinderung ist der Einsatz von Kontrast und Licht wesentlich, bei Blindheit spielt die haptische Erkennbarkeit eine entscheidende Rolle. Von besonderer Bedeutung ist die Vermittlung der Informationen durch das Zwei-Sinne-Prinzip. Dabei soll, wie im Kapitel 2.1 beschrieben, beachtet werden, ob sich Menschen mit visuellen Einschränkungen in einem Gebäude regelmäßig (beispielsweise eine Arbeitsstätte) oder selten bis einmalig aufhalten und bewegen (beispielsweise ein öffentliches Gebäude) und wie sie mit der Gebäudestruktur bekannt sind, da die Art der Orientierung dementsprechend unterschiedlich sein kann. Die Gestaltung in öffentlich zugänglichen Bereichen muss jeden potenziellen Nutzer erreichen. Grundsätzlich ist die Durchgängigkeit der Informations- und Leitsysteme zu beachten.

 

 

Einschränkung der auditiven Wahrnehmung

Zu dieser Nutzergruppe gehören Menschen mit erheblich eingeschränktem Hörvermögen sowie Menschen mit Ausfall des Hörvermögens. Die Kommunikation erfolgt zum Teil in Gebärdensprache. Die rechtliche Anerkennung der Gebärdensprache in Deutschland erfolgte 2002 mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (§ 6 BGG).

Der Schwerpunkt der Kompensationen durch bauliche Interventionen liegt in der sorgfältigen Beachtung der baulichen Akustik, beispielsweise der Reduktion der Störgeräusche, sowie dem Einsatz unterstützender technischer Systeme, wie etwa induktiven Höranlagen. Jedoch ist auch hier eine grundsätzlich stimmige Ausleuchtung, wie beispielsweise des Sprachdolmetschers, hilfreich.

Grundsätzlich ist die Vermittlung der Informationen durch das Zwei-Sinne-­Prinzip von besonderer Bedeutung.

Einschränkung der Kognition

Diese Nutzergruppe umfasst Menschen mit geistiger Behinderung sowie Lernbehinderung, aber auch ältere und demenzerkrankte Menschen, die aufgrund der demografischen Entwicklung zahlenmäßig eine sehr stark anwachsende Nutzergruppe darstellen. Diese Gruppe zeichnet sich durch Einschränkungen in Bezug auf Gedächtnis, Denken, Orientierung, Auf­fas­sung, Rechnen, Lernfähigkeit, Sprache und Urteilsvermögen aus.

Im Alter ist eine Verlangsamung von Denkprozessen zu verzeichnen, die auch zu verlangsamten Handlungsprozessen führt.

Die wesentlichen baulichen Handlungsfelder betreffen die Orientierung: Unterstützend wirken strukturierte Erschließungssysteme, eine klare, überschaubare Grundrissgestaltung, leicht verständliche Orientierungssysteme sowie eine eindeutige Funktionsverteilung. Die Vermittlung von Information sollte in Leichter Sprache erfolgen.

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