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  • Filterauswahl
  • ESFilter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau)
  • EWFilter für Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau)
  • AFilter für Ausführungsplanung
  • MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
  • VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
  • AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
  • KFilter für Einschränkung der Kognition
  • GFilter für Gebäude
  • AFilter für Außenräume

Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.

11. Ausstattungselemente innen und außen

Bedarf und Anordnung
"Ausstattungselemente wie Schilder, Vitrinen, Feuerlöscher, Telefonhauben dürfen nicht so in Räume hineinragen, dass die nutzbaren Breiten und Höhen eingeschränkt werden. Ist ein Hineinragen nicht vermeidbar, müssen sie so ausgebildet werden, dass blinde und sehbehinderte Menschen sie rechtzeitig als Hindernis wahrnehmen können."

11.2 Grundgeometrie und Platzbedarf

  • Filter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) ist nicht relevant.ESFilter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) ist nicht relevant.
  • EWEWFilter für Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau) ist aktiv.
  • AAFilter für Ausführungsplanung ist aktiv.
  • MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
  • VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist nicht relevant.
  • AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist nicht relevant.
  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist nicht relevant.
  • GGFilter für Gebäude ist aktiv.
  • AAFilter für Außenräume ist aktiv.

Der freie Bewegungsraum für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Mobilitätshilfen ist ensprechend zu berücksichtigen.

Im Außenraum

vgl. Kapitel 3.1

Im Inneraum

vgl. Kapitel 4.2

Neben Sitzelementen ist eine Ruhefläche für Rollstuhlfahrer vorzusehen. Diese sollte mindestens 90 cm breit und barrierefrei zugänglich sein. Bei Gebäuden mit einem erhöhten Anteil älterer Besucherinnen und Besu­cher können auch Flächen zum Abstellen von Rollatoren neben den Sitzobjekten berücksichtigt werden.

Gebaute Beispiele:

Hinweise Abbildungen

Sitzbank mit integriertem Rollatorstellplatz in Seniorenresidenz Borken
Sitzbank mit Rollatorstellplatz – Seniorenresidenz Borken (brandenfels Landschaftsarchitektur, Foto: Andreas Hasenkamp)
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