Neben Sitzelementen ist eine Ruhefläche für Rollstuhlfahrer vorzusehen. Diese sollte mindestens 90 cm breit und barrierefrei zugänglich sein. Bei Gebäuden mit einem erhöhten Anteil älterer Besucherinnen und Besucher können auch Flächen zum Abstellen von Rollatoren neben den Sitzobjekten berücksichtigt werden.