Lehnen für Arm und Rücken sind zumindest bei einem Teil der Sitzelemente vorzusehen. Für Rückenlehnen ist eine Neigung von 105 ° zur Sitzfläche vorteilhaft.
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"Ausstattungselemente wie Schilder, Vitrinen, Feuerlöscher, Telefonhauben dürfen nicht so in Räume hineinragen, dass die nutzbaren Breiten und Höhen eingeschränkt werden. Ist ein Hineinragen nicht vermeidbar, müssen sie so ausgebildet werden, dass blinde und sehbehinderte Menschen sie rechtzeitig als Hindernis wahrnehmen können."
Für Sitzelemente sollten die Sitzhöhen zwischen 45 und 47 cm betragen.
Lehnen für Arm und Rücken sind zumindest bei einem Teil der Sitzelemente vorzusehen. Für Rückenlehnen ist eine Neigung von 105 ° zur Sitzfläche vorteilhaft.
Für kleinwüchsige Menschen und Kinder sind Bänke mit einer Sitzhöhe und einer Sitztiefe von 30 cm gut nutzbar.
Die Sitzfläche sollte horizontal, jedoch keinesfalls in Richtung Rückenlehne geneigt sein, um Menschen mit motorischen Einschränkungen das Aufstehen zu erleichtern.
Armlehnen befinden sich idealerweise in einer Höhe von 65-70 cm über dem Boden. Die Abrundung von Sitzvorderkanten ermöglicht bequemes Sitzen. Zur Förderung der Kommunikation sollte neben Sitzelementen eine Ruhefläche für Rollstuhlfahrer vorgesehen werden. Diese sollte mindestens 90 × 130 cm groß und barrierefrei zugänglich sein. Kapitel 17 – Räume für Veranstaltungen.
Die benutzbare Höhe der Ausstattungelemente ist der Ergonomie der Nutzer anzupassen. Es ist von einer Bedienhöhe von 85 cm auszugehen (Kapitel 12.1 – Bedienelemente und Kommunikationsanlagen). Die Lesehöhe liegt zwischen 1,20 und 1,40 m. Die taktilen Beschriftungen können bei einer tieferen Anbringung in einem Winkel von 30 bis 45° aus der Vertikalen zur Wand liegen, um eine ergonomische Handhaltung zu ermöglichen.