Die Augenhöhe einer (gegebenenfalls im Rollstuhl) sitzenden Person befindet sich in etwa 120 cm Höhe. Dies ist gerade bei Arbeitsstätten von Bedeutung.
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"Fenster, Oberlichter und Lüftungsvorrichtungen müssen sich von den Beschäftigten sicher öffnen, schließen, verstellen und arre-tieren lassen. Sie dürfen nicht so angeordnet sein, dass sie in geöffnetem Zustand eine Gefahr für die Beschäftigten darstellen."
Die Augenhöhe einer (gegebenenfalls im Rollstuhl) sitzenden Person befindet sich in etwa 120 cm Höhe. Dies ist gerade bei Arbeitsstätten von Bedeutung.
Eine ungestörte Blickbeziehung ins Freie ist möglich, wenn die Brüstung ab einer Höhe von 60 cm durchsichtig ist.