Eine Gefährdung der blinden und sehbehinderten Mitarbeiter durch geöffnete Fenster im Aufenthaltsbereichen und Verkehrswegen ist zu vermeiden. vgl. ASR V 3a.2, Anhang A1.6
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"Fenster, Oberlichter und Lüftungsvorrichtungen müssen sich von den Beschäftigten sicher öffnen, schließen, verstellen und arre-tieren lassen. Sie dürfen nicht so angeordnet sein, dass sie in geöffnetem Zustand eine Gefahr für die Beschäftigten darstellen."
Analog zu Kapitel 12 sind Fenstergriffe, die von Rollstuhlfahrern bedient werden sollen, in einer Höhe zwischen 85 und 105 cm anzubringen. Der Kraftaufwand ist so gering wie möglich zu halten, die Bedienkraft bei manuellen Vorgängen darf maximal 30 N betragen, das maximale Moment liegt bei 5 Nm (Newtonmeter).
vgl. DIN 18040-2:2011-09; Kapitel 5.3, vgl. DIN EN 13115:2001-11
Eine Gefährdung der blinden und sehbehinderten Mitarbeiter durch geöffnete Fenster im Aufenthaltsbereichen und Verkehrswegen ist zu vermeiden. vgl. ASR V 3a.2, Anhang A1.6
Bei Bedarf können Funksteuerungen zum Einsatz kommen, um beispielsweise die Oberlichter bedienen zu können. Die Fensterbedienung kann als Bestandteil eines integrierten Steuerungssystems ausgelegt werden. Ein ausreichender Sonnenschutz ist einzuplanen, um Blendung, Reflektionen und Überstrahlung zu verhindern. Auch hier ist eine motorisch unterstützte Bedienung vorzuziehen.