Ausgleichsstufen sollen möglichst vermieden werden. Wenn unvermeidlich, sind sie visuell und taktil zu markieren. vgl. ASR V3a.2, Anhang A1.8
Zur Servicenavigation - Zur Navigation - Zur Unternavigation - Zur Filterung Handlungsfelder - Zum Inhalt - Zur Fußzeile
"Flure und sonstige Verkehrsflächen müssen ausreichend breit für die Nutzung mit dem Rollstuhl oder mit Gehhilfen, auch im Begegnungsfall, sein."
Flure und horizontale Erschließungsflächen sollen in das gesamte Orientierungs- und Leitsystem einbezogen werden (siehe Kapitel 2.4, Kapitel 2.6 und Kapitel 2.8).
Glaswände sowie Wände mit großen Verglasungen und Ganzglastüren müssen visuell durch kontrastierende Markierungsstreifen über die ganze Breite in 40 bis 70 cm und 120 bis 160 cm Höhe verfügen. Die Markierungsstreifen sind so zu gestalten, dass sie auch bei wechselnden Hintergründen und Lichtverhältnissen wirksam sind. Die empfohlene Höhe der Sicherheitsmarkierungen beträgt jeweils 8 cm (siehe Abbildung Kapitel 8.5).
Ausgleichsstufen sollen möglichst vermieden werden. Wenn unvermeidlich, sind sie visuell und taktil zu markieren. vgl. ASR V3a.2, Anhang A1.8