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6. Treppen und Stufen

Orientierungshilfen an Treppen und Einzelstufen
"Mit nachfolgenden Eigenschaften sind Treppen für Menschen mit begrenzten motorischen Einschränkungen sowie blinde und sehbehinderte Menschen barrierefrei nutzbar."

6.4 Orientierungshilfen an Treppen und Einzelstufen

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Für alle Menschen, insbesondere jedoch bei hohem Verkehrsaufkommen und bei Menschen mit Einschränkungen der visuellen Wahrnehmung, besteht bei Treppen eine erhöhte Absturzgefahr. Bei der Planung einer barrierefreien Treppe soll daher insbesondere bei diesen Situationen der visuellen und taktilen Gestaltung besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.

Aufmerksamkeitsfelder

Eine besondere Gefahrensituation stellen Treppen und Einzelstufen dar, die sich frei im Raum befinden oder sich aus dem baulichen Kontext nicht unmittelbar ergeben. In diesen Situationen sind Aufmerksamkeitsfelder von mindestens 60 cm bis 90 cm Tiefe auf der gesamten Treppenbreite über der obersten sowie unterhalb der untersten Trittstufe anzubringen. Sind zwischen den Treppenläufen Zwischenpodeste von mehr als 3,50 m Länge angeordnet, sind darauf zusätzliche Aufmerksamkeitsfelder vorzusehen.

vgl. DIN 32984:2011-10, Kapitel 5.7.1

Treppen, die an ein Bodenleitsystem (siehe Kapitel 2.7 und Kapitel 2.8) angeschlossen sind, müssen grundsätzlich sowohl am Treppenaustritt als auch am Treppenantritt durch Aufmerksamkeitsfelder gekennzeichnet werden.

vgl. DIN 32984:2011-10, Kapitel 6.3.1; vgl. DIN 18040-3, Kapitel 5.4.4

Oben: Anordnung des Aufmerksamkeitsfeldes am oberen Treppenaustritt. Unten: Anordnung des Aufmerksamkeitsfeldes (Gitterrost zur Entwässerung) am unteren Treppenaustritt. Die Stufenmarkierung ist visuell kontrastreich zum Aufmerksamkeitsfeld ausgebildet.
Oben: Anordnung des Aufmerksamkeitsfeldes am oberen Treppenaustritt Unten: Anordnung des Aufmerksamkeitsfeldes (Gitterrost zur Entwässerung) am unteren Treppenaustritt. Die Stufenmarkierung ist visuell kontrastreich zum Aufmerksamkeitsfeld ausgebildet.

Aufmerksamkeitsfelder sind nicht notwendig:

  • wenn die Lage der Treppe durch den baulichen Kontext eindeutig erkennbar ist wie in Treppenhäusern,
  • am unteren Treppenantritt, wenn die Treppenanlage nicht an ein Bodenleitsystem (siehe Kapitel 2.7 und Kapitel 2.8) angeschlossen ist.

vgl. ASR V3a.2, Anhang A1.8

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.6.4, vgl. DIN 32975:2009-12, Kapitel 4.7

Aufmerksamkeitsfelder heben sich taktil kontrastierend von ihrer Umgebung ab. Dies kann über unterschiedliche Bodenstrukturen wie Rauheits- oder Materialwechsel, eindeutig erkennbare Fugenausbildungen oder über Bodenindikatoren erreicht werden. Wenn sich ohne Abstand an der obersten beziehungsweise untersten Stufe über die gesamte Breit mindestens 60 cm tiefe Schnee- oder Entwässerungsgitter befinden, können sie die Rolle der Aufmerksamkeitsfelder übernehmen.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.6.4, vgl. DIN 32975:2009-12, Kapitel 4.7

Wenn das Aufmerksamkeitsfeld keinen visuellen Kontrast zur Stufenmarkierung aufweist, ist das Aufmerksamkeitsfeld um mindestens das 1,5-fache, besser das zweifache der Stufentiefe abzusetzen, um das Entstehen von optischen Scheinstufen zu vermeiden.
Wenn das Aufmerksamkeitsfeld keinen visuellen Kontrast zur Stufenmarkierung aufweist, ist das Aufmerksamkeitsfeld um mindestens das 1,5-fache, besser das zweifache der Stufentiefe abzusetzen, um das Entstehen von optischen Scheinstufen zu vermeiden. Diese ist für den Treppenan- und austritt anwendbar (DBSV 2013, ISO 23599).

Damit die Stufenmarkierung von oben erkennbar bleibt, muss ein visueller Kontrast zum Aufmerksamkeitsfeld hergestellt werden. Zu empfehlen ist, das Aufmerksamkeitsfeld nicht zum angrenzenden Belag visuell abzusetzen. Wenn es nicht möglich ist, ist die Bildung von Scheinstufen zu vermeiden (siehe Abbildung).

Stufenmarkierungen

Für alle Menschen, insbesondere für sehbehinderte Menschen ist eine Markierung jeder Einzelstufe bei bis zu drei Einzelstufen oder bei Treppen, die frei im Raum beginnen, erforderlich. In Treppenhäusern und nicht frei im Raum beginnenden Treppen müssen die erste und letzte Stufe, vorzugsweise alle Stufen, mit einer Markierung versehen werden.

vgl. DIN 18040 1:2010-10, Kapitel 4.3.6.2, vgl. DIN 32984:2009-10, Kapitel 5.9.8

In Arbeitsstätten sind mindestens die erste und die letzte Stufe sowie alle Ausgleichsstufen zu markieren. vgl. ASR V3a.2, Anhang A1.8

Markierungen von Stufenvorderkanten bilden einen visuellen Kontrast (siehe Kapitel 2.9) sowohl zu Setz- und Trittstufen als auch zu Podesten und unterstützen die eindeutige Wahrnehmung der Stufenkante von oben und von unten betrachtet. Gut erkannt werden Markierungen, die an der Vorderkante beginnen und an der Trittstufe 4 bis 5 cm und an der Setzstufe 1 bis 2 cm breit ausgebildet sind.

vgl. DIN 32975:2009 12, Kapitel 4.7

Beispielhafte Stufenkantenmarkieungen auf der Trittstufe, 4 bis 5 cm tief und auf der Setzstufe 1 bis 2 cm hoch, jeweils beginnend an der Stufenvorderkante
Markierung als Intarsie

Die durchgehende und einheitliche Gestaltung der Stufenmarkierungen ist im Neubau konsequent umzusetzen. Im Bestand, gerade im denkmal-geschützten Kontext, müssen umsetzbare Lösungen gesucht werden, um das Schutzziel nach DIN 18040-1:2010-10 zu erreichen. Eine visuell erkennbare Stufenmarkierung kann sinngemäß auch durch andere Ausführungen der Markierung erreicht werden.

Es ist Wert auf dauerhafte und strapazierfähige Lösungen zu legen. Für Neuplanungen können beispielsweise bereits in der Fertigung eingefärbte Betonstufenkanten eingesetzt werden. In Naturstein können quaderförmige Aussparungen an der Vorderkante (Intarsien) eingesetzt werden. Nachträglich können Stufenvorderkanten über Einfräsungen mit Kunst-stoffeinlagen markiert werden. Bündig eingebaute rutschhemmende Profile an den Stufenkanten erhöhen die Sicherheit.

Beispielhafte Markierung aller Stufen
Beispielhafte Markierung aller Stufen
Markierung der ersten und letzten Stufen
Markierung der ersten und letzten Stufe

Zu beachten ist auch, dass ein Leuchtdichtekontrast von mindestens 0,4 zwischen Stufenkantenmarkierung und anschließendem Bodenmaterial bestehen sollte. Auch die Angabe zur Reflexionsgrad von mindestens 0,5 für die hellere Fläche, wie im Kapitel 2.9 beschrieben, ist einzuhalten.

vgl. DIN 32984:2009 10, Kapitel 5.9.8, vgl. DIN 32975:2009 12, Kapitel 4.7

Gebaute Beispiele

Hinweise Abbildungen

Treppen mit visuell kontrastierenden Markierungen der Stufen im Hörsaalzentrum PPS, RWTH Aachen
Treppen mit visuell kontrastierenden Markierungen der Stufen – Hörsaalzentrum PPS, RWTH Aachen (HH+F ARCHITEKTEN, Foto: TU Dresden)
Treppen mit visuell kontrastierenden Markierungen der Stufen in Hörsaalzentrum PPS, RWTH Aachen, schwarze Stufen setzen sich vom Bodenbelag ab
Treppen mit visuell kontrastierenden Markierungen der Stufen – Hörsaalzentrum PPS, RWTH Aachen (HH+F ARCHITEKTEN, Foto: TU Dresden)
Markierung von Stufenvorderkanten durch Intarsien am Washingtonplatz Berlin
Markierung von Stufenvorderkanten durch Intarsien – Washingtonplatz Berlin (Büro Kiefer, Berlin, Foto: Hanns Joosten)
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