ESFilter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau)
EWFilter für Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau)
AFilter für Ausführungsplanung
MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
KFilter für Einschränkung der Kognition
GFilter für Gebäude
AFilter für Außenräume
Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen.
Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum.
Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt.
In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.
"Mit nachfolgenden Eigenschaften sind Treppen für Menschen mit begrenzten motorischen Einschränkungen sowie blinde und sehbehinderte Menschen barrierefrei nutzbar."
6.4 Orientierungshilfen an Treppen und Einzelstufen
Filter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) ist nicht relevant.ESFilter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) ist nicht relevant.
EWEWFilter für Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau) ist aktiv.
AAFilter für Ausführungsplanung ist aktiv.
MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist nicht relevant.
KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
GGFilter für Gebäude ist aktiv.
AAFilter für Außenräume ist aktiv.
Für alle Menschen, insbesondere jedoch bei hohem Verkehrsaufkommen und bei Menschen mit Einschränkungen der visuellen Wahrnehmung, besteht bei Treppen eine erhöhte Absturzgefahr. Bei der Planung einer barrierefreien Treppe soll daher insbesondere bei diesen Situationen der visuellen und taktilen Gestaltung besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.
Aufmerksamkeitsfelder
Eine besondere Gefahrensituation stellen Treppen und Einzelstufen dar, die sich frei im Raum befinden oder sich aus dem baulichen Kontext nicht unmittelbar ergeben. In diesen Situationen sind Aufmerksamkeitsfelder von mindestens 60 cm bis 90 cm Tiefe auf der gesamten Treppenbreite über der obersten sowie unterhalb der untersten Trittstufe anzubringen. Sind zwischen den Treppenläufen Zwischenpodeste von mehr als 3,50 m Länge angeordnet, sind darauf zusätzliche Aufmerksamkeitsfelder vorzusehen.
Treppen, die an ein Bodenleitsystem (siehe Kapitel 2.7 und Kapitel 2.8) angeschlossen sind, müssen grundsätzlich sowohl am Treppenaustritt als auch am Treppenantritt durch Aufmerksamkeitsfelder gekennzeichnet werden.
Aufmerksamkeitsfelder heben sich taktil kontrastierend von ihrer Umgebung ab. Dies kann über unterschiedliche Bodenstrukturen wie Rauheits- oder Materialwechsel, eindeutig erkennbare Fugenausbildungen oder über Bodenindikatoren erreicht werden. Wenn sich ohne Abstand an der obersten beziehungsweise untersten Stufe über die gesamte Breit mindestens 60 cm tiefe Schnee- oder Entwässerungsgitter befinden, können sie die Rolle der Aufmerksamkeitsfelder übernehmen.
Damit die Stufenmarkierung von oben erkennbar bleibt, muss ein visueller Kontrast zum Aufmerksamkeitsfeld hergestellt werden. Zu empfehlen ist, das Aufmerksamkeitsfeld nicht zum angrenzenden Belag visuell abzusetzen. Wenn es nicht möglich ist, ist die Bildung von Scheinstufen zu vermeiden (siehe Abbildung).
Stufenmarkierungen
Für alle Menschen, insbesondere für sehbehinderte Menschen ist eine Markierung jeder Einzelstufe bei bis zu drei Einzelstufen oder bei Treppen, die frei im Raum beginnen, erforderlich. In Treppenhäusern und nicht frei im Raum beginnenden Treppen müssen die erste und letzte Stufe, vorzugsweise alle Stufen, mit einer Markierung versehen werden.
In Arbeitsstätten sind mindestens die erste und die letzte Stufe sowie alle Ausgleichsstufen zu markieren. vgl. ASR V3a.2, Anhang A1.8
Markierungen von Stufenvorderkanten bilden einen visuellen Kontrast (siehe Kapitel 2.9) sowohl zu Setz- und Trittstufen als auch zu Podesten und unterstützen die eindeutige Wahrnehmung der Stufenkante von oben und von unten betrachtet. Gut erkannt werden Markierungen, die an der Vorderkante beginnen und an der Trittstufe 4 bis 5 cm und an der Setzstufe 1 bis 2 cm breit ausgebildet sind.
Die durchgehende und einheitliche Gestaltung der Stufenmarkierungen ist im Neubau konsequent umzusetzen. Im Bestand, gerade im denkmal-geschützten Kontext, müssen umsetzbare Lösungen gesucht werden, um das Schutzziel nach DIN 18040-1:2010-10 zu erreichen. Eine visuell erkennbare Stufenmarkierung kann sinngemäß auch durch andere Ausführungen der Markierung erreicht werden.
Es ist Wert auf dauerhafte und strapazierfähige Lösungen zu legen. Für Neuplanungen können beispielsweise bereits in der Fertigung eingefärbte Betonstufenkanten eingesetzt werden. In Naturstein können quaderförmige Aussparungen an der Vorderkante (Intarsien) eingesetzt werden. Nachträglich können Stufenvorderkanten über Einfräsungen mit Kunst-stoffeinlagen markiert werden. Bündig eingebaute rutschhemmende Profile an den Stufenkanten erhöhen die Sicherheit.
Zu beachten ist auch, dass ein Leuchtdichtekontrast von mindestens 0,4 zwischen Stufenkantenmarkierung und anschließendem Bodenmaterial bestehen sollte. Auch die Angabe zur Reflexionsgrad von mindestens 0,5 für die hellere Fläche, wie im Kapitel 2.9 beschrieben, ist einzuhalten.