Notwendige Bewegungsflächen vor Hebeplattformen / Aufzügen im Außenraum dürfen nicht von höher frequentierten Fußgängerverkehrsflächen überlagert werden. Um eine breit angelegte Nutzergruppe zu erreichen, sollte die nutzbare Tiefe im Außenraum auf 2 m erweitert werden. Damit wird die Nutzbarkeit für Kinderwagen- und Fahrradtransport ebenfalls ermöglicht.