Zur Servicenavigation - Zur Navigation - Zur Unternavigation - Zur Filterung Handlungsfelder - Zum Inhalt - Zur Fußzeile
"Ebenen des Gebäudes, die barrierefrei erreichbar sein sollten, müssen stufen- und schwellenlos zugänglich sein."
Eine barrierefreie Kabine soll mit folgenden Elementen ausgestattet werden:
Beleuchtung (mindestens 100 lx) und Materialoberflächen sind so zu wählen, dass keine Irritationen hervorgerufen werden.
Gegebenenfalls eingesetzte spiegelnde Verkleidungen sollen einen Abstand von mindestens 30 cm zum Boden haben.