Jegliche Schwellen im Bereich von Ein- und Ausgangstüren sowie bei Innentüren stellen eine Stolpergefahr dar und sind mit Rollstuhl und Rollatoren schwer überwindbar. Technisch unabdingbare Schwellen dürfen maximal 2 cm hoch sein.
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"Türen müssen deutlich wahrnehmbar, leicht zu öffnen und zu schließen und sicher passierbar sein."
Untere Türanschläge und -schwellen sind zu vermeiden.
Jegliche Schwellen im Bereich von Ein- und Ausgangstüren sowie bei Innentüren stellen eine Stolpergefahr dar und sind mit Rollstuhl und Rollatoren schwer überwindbar. Technisch unabdingbare Schwellen dürfen maximal 2 cm hoch sein.
Türschwellen sind grundsätzlich visuell kontrastreich zu gestalten.
Barrierefreie Schwellen im Übergang zum Außenraum sind sorgfältig zu planen, um die Dichtheit am Türanschluss sicherzustellen. Eine wesentliche Schwierigkeit bei der Ausbildung schwellenloser Übergänge zwischen außen und innen ist die Gefahr des Eindringens von Wasser ins Gebäude, beispielsweise bei Schneeverwehungen. Die Angabe von 15 beziehungsweise 5 cm Höhendifferenz zwischen wasserführender Schicht und aufgehenden Bauteilen ist in der Flachdachrichtlinie verankert. Diese Vorgabe kann jedoch gemäß Stand der Technik durch zusätzliche Maßnahmen entsprechend kompensiert werden, beispielsweise durch:
Das Außengefälle ist immer weg von der Tür zu richten.