Eine gemeinsame Wegeführung ist anzustreben bei:
- der gemeinsamen, stufen- und schwellenlosen Wegeführung aller Besucherinnen und Besucher vom öffentlichen Raum beziehungsweise vom Parkplatz bis zum Haupteingang und
- der gemeinsamen, stufen- und schwellenlosen Wegeführung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom öffentlichen Raum beziehungsweise vom Parkplatz bis zum Haupteingang / Mitarbeitereingang.
Für Menschen mit sensorischen Einschränkungen werden die Orientierung und die Auffindbarkeit ermöglicht, wenn taktile und visuelle Orientierungshilfen in den Erschließungsflächen zu finden und zu nutzen sind. Die Anbindung an bestehende barrierefreie Systeme und die Einbindung in ein übergeordnetes Gesamtkonzept sowie die Umsetzung kurzer Wegverbindungen sollte gewährleistet sein. Es ist auf eine durchgängige, einheitliche Gestaltung zu achten. Die möglichen Orientierungshilfen wie Sonstige Leitelemente oder Bodenindikatoren werden in Kapitel 2 – Orientierungs- und Leitsysteme beschrieben. Im Einzelfall können akustische oder elektronische Informationen eingesetzt werden.