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Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.

2. Orientierungs- und Leitsysteme

Visuelle Wahrnehmung, Materialität und visuelle Kontraste innen und außen
"Informationen für die Gebäudenutzung, die warnen, der Orientierung dienen oder leiten sollen, müssen auch für Menschen mit sensorischen Einschränkungen geeignet sein."

2.2 Erstinformation, Beschilderungen und Beschriftungen

  • Filter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) ist aktiv.ESFilter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) ist aktiv.
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Internetpräsenz

Um Menschen mit Einschränkungen vor dem Besuch von öffentlichen Gebäuden die für sie wichtigen Informationen zu geben, sollten Informationen zum Gebäude und zur Zuwegung, einschließlich des ÖPNV oder zur Anbindung an die übergeordneten Leitsysteme, auf der barrierefreien Internetpräsenz zur Verfügung stehen.

Tastpläne und Modelle

Die Erstinformation stellt den Auftakt zum Orientierungs- und Leitsystem dar. Dies kann beispielsweise ein taktiler und visuell kontrastierender Übersichts­plan sein (Tastplan). Bei der Vermittlung von Baudenkmälern, Stadt-, Umgebungs- und Gebäudeplänen können auch Tastmodelle hilfreich sein. Die Tastpläne und -modelle müssen auffindbar und barrierefrei zugänglich sein. Die Legende benötigt sowohl Braille- wie auch die erhabene Profilschrift.

Beschilderungen und Beschriftungen

Visuelle Informationen wie Wegweiser, Übersichtstafeln und Türschilder sind in Schriftgröße, Schriftart, Kontrast und Anbringungshöhen nach DIN 32975 zu gestalten. Taktil erfassbare, schriftliche Informationen sollten immer parallel in erhabener Profilschrift und Braille‘scher Blindenschrift vermittelt werden. Die Abmessung und Ausgestaltung der erhabenen Profil­schrift ist der DIN 32986 zu entnehmen. Die taktilen Informationen sind entsprechend dieser Norm anzubringen.

vgl. DIN 32986:2015-01, vgl. DIN 1450:2013-04, vgl. DIN 32975:2009-12

Für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung ist eine Ergänzung von Textinformationen durch Bildzeichen / Piktogramme zielführend. Dabei ist darauf zu achten, dass die einzelnen Hinweise und Informationen klar voneinander getrennt wahrgenommen werden können. Dies gelingt beispielsweise durch eine kontrastreiche (siehe Kapitel 2.9) und / oder farbliche Separierung.

Bei Beschilderungen und Beschriftungen muss in jedem Fall die Durchgängigkeit der Information für den gesamten zurückzulegenden Weg sichergestellt sein. Einmalige Einzelinformationen sind nicht ausreichend.

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