Internetpräsenz
Um Menschen mit Einschränkungen vor dem Besuch von öffentlichen Gebäuden die für sie wichtigen Informationen zu geben, sollten Informationen zum Gebäude und zur Zuwegung, einschließlich des ÖPNV oder zur Anbindung an die übergeordneten Leitsysteme, auf der barrierefreien Internetpräsenz zur Verfügung stehen.
Tastpläne und Modelle
Die Erstinformation stellt den Auftakt zum Orientierungs- und Leitsystem dar. Dies kann beispielsweise ein taktiler und visuell kontrastierender Übersichtsplan sein (Tastplan). Bei der Vermittlung von Baudenkmälern, Stadt-, Umgebungs- und Gebäudeplänen können auch Tastmodelle hilfreich sein. Die Tastpläne und -modelle müssen auffindbar und barrierefrei zugänglich sein. Die Legende benötigt sowohl Braille- wie auch die erhabene Profilschrift.
Beschilderungen und Beschriftungen
Visuelle Informationen wie Wegweiser, Übersichtstafeln und Türschilder sind in Schriftgröße, Schriftart, Kontrast und Anbringungshöhen nach DIN 32975 zu gestalten. Taktil erfassbare, schriftliche Informationen sollten immer parallel in erhabener Profilschrift und Braille‘scher Blindenschrift vermittelt werden. Die Abmessung und Ausgestaltung der erhabenen Profilschrift ist der DIN 32986 zu entnehmen. Die taktilen Informationen sind entsprechend dieser Norm anzubringen.
vgl. DIN 32986:2015-01, vgl. DIN 1450:2013-04, vgl. DIN 32975:2009-12
Für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung ist eine Ergänzung von Textinformationen durch Bildzeichen / Piktogramme zielführend. Dabei ist darauf zu achten, dass die einzelnen Hinweise und Informationen klar voneinander getrennt wahrgenommen werden können. Dies gelingt beispielsweise durch eine kontrastreiche (siehe Kapitel 2.9) und / oder farbliche Separierung.
Bei Beschilderungen und Beschriftungen muss in jedem Fall die Durchgängigkeit der Information für den gesamten zurückzulegenden Weg sichergestellt sein. Einmalige Einzelinformationen sind nicht ausreichend.