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Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.

14. Außenräume

Bedarf und Anordnung
"Für die barrierefreie Nutzbarkeit von Räumen gelten die Anforderungen (…) entsprechend. Zusätzlich werden nachfolgend für häufig vorgenommene spezifische Nutzungen oder Funktionsbereiche besondere Voraussetzungen für eine barrierefreie Nutzung dargestellt. Für weitere spezifische Nutzungen können Analogien abgeleitet werden."

14.2 Nutzbarkeit

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Grundsätzlich tragen eine klar strukturierte Gestaltung und ablesbare Raumkanten aus Vegetation oder baulichen Elementen zu einer guten Orientierung bei. Die Orientierung für sehbehinderte und blinde Menschen kann durch eine klare Wegeführung und eine einheitliche Mate­rial­wahl, beispielsweise des Hauptweges, unterstützt werden.

Ein Rundwegeangebot, das durch einen einheitlichen Belag auffindbar gestaltet ist und schwellenlos an das Gebäude anschließt, kann darüber hinaus einen Bewegungsanreiz in Pausen bieten.

Bei größeren Anlagen trägt eine Wahlmöglichkeit der Wegelängen und ein regelmäßiges Angebot an Sitz- und Aufenthaltsmöglichkeiten dazu bei, Menschen mit unterschiedlichen konditionellen Fähigkeiten die Nutzung zu erleichtern.

Je nach Struktur der Außenräume kann es auch sinnvoll sein, Nebenwege in einer anderen Materialität zu gestalten, um die Wahlmöglichkeiten unterschiedlicher Routen kenntlich zu machen.

Entlang von Wegen sollten Aufenthaltsangebote in gut sichtbaren Abständen angeordnet werden. Die Anzahl an Sitzgelegenheiten ist abhängig von Platzangebot und erwarteter Frequentierung. Neben Sitzgelegenheiten sollten Abstellflächen für Rollstühle, Rollatoren oder Kinderwagen vorgesehen werden.

Unmittelbar am Gebäude sollten schwellenlos erreichbare Terrassen und Aufenthaltsflächen angeordnet sein. Sie sollten so angeordnet und strukturiert werden, dass die Aufenthaltsfunktion nicht durch kreuzende Verkehrsströme beeinträchtigt wird.

Weitere Hinweise befinden sich in:

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