In barrierefreien Außenräumen ist auch die Orientierung und Sicherheit der Menschen mit Einschränkungen der visueller Wahrnehmung sicherzustellen (Kapitel 2.3, Kapitel 2.5, Kapitel 2.7 und Kapitel 11.3).
In Außenanlagen kann als Leitlinie beispielsweise der visuell und taktil kontrastierende Wechsel von Wegebelägen zu Vegetationsflächen (Stauden, Hecken, Rasen) dienen.
Die sichere Erkennbarkeit der Aufenthaltsflächen und Ausstattungselemente wird durch eine visuell und taktil kontrastierende Ausbildung erreicht. (siehe Kapitel 2.9 und Kapitel 2.10).