An der Sprachkommunikation müssen auch Personen mit eingeschränktem Hörvermögen sowie Personen, die eine andere Muttersprache gelernt haben oder die auf andere Weise einen Bedarf nach erhöhter Sprachverständlichkeit haben, teilnehmen können, woraus sich höhere bau- und raumakustische Anforderungen ergeben. Eine optimierte Raumakustik ist obligatorisch. Kapitel 2.11
In Räumen für Veranstaltungen wird in der Regel eine elektroakustische Verstärkung von Sprache notwendig. Für Personen mit eingeschränktem Hörvermögen müssen gesonderte Übertragungssysteme wie induktive Höranlagen eingebaut werden.
vgl. DIN 18041:2016-03, Kapitel 4 und Anhang D
Die Auswahl des Übertragungssystems (Induktion, Funkübertragung, Infrarot) ergibt sich aus der Funktion des Raumes sowie aus seinen baulichen Bedingungen (beispielsweise hohe Metallverluste, die durch die Bewehrung der Betonbauteile entstehen und die induktive Übertragung stören können). Bei der Wahl des geeigneten Systems ist zu prüfen, ob spätere räumliche Erweiterungen und Änderungen möglich sind. Für Dolmetscherbetriebe sind FM-Anlagen und Infrarotanlagen geeignet.
Induktionsanlagen sollen so geplant werden, dass sie sich horizontal oder vertikal nicht übersprechen und nicht in andere technische Systeme (wie beispielsweise Lautsprecheranlagen) einstreuen.Die Räume sind deutlich mit dem Piktogramm für das Beschallungssystem zu beschildern. Wenn nicht alle Bereiche versorgt sind, ist dies verständlich darzustellen. Gegebenenfalls können auch mobile Höranlagen zur Verfügung gestellt werden.
Der Platz eines Gebärdensprachendolmetschers muss gut einsehbar sein und gut beleuchtet werden.
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 5.2.
Gegebenenfalls können Projektionen des Gebärdensprachendolmetschers oder des Mundbildes sowie des Schreibdolmetschers zum Einsatz kommen.
In Veranstaltungsräumen, in denen Theater- oder Filmaufführungen stattfinden, sind technischen Anlagen für die Übermittlung von Audiodeskriptionen vorzuhalten.
Schreib- und Leseflächen für sehbehinderte Menschen erfordern geeignete Beleuchtung.
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 5.2.2
Diese Beleuchtung muss blendfrei sein. Die Reflexion der Arbeitsfläche muss vermieden werden.
Das Beleuchtungskonzept ist nachhaltig zu entwickeln. Es sollte beispielsweise Wert auf flexible Systeme gelegt werden, um verschiedenen Situationen optimal entsprechen zu können. Außerdem ist zu beachten, dass für Nutzer mit Seheinschränkungen eine stärkere Ausleuchtung der Schreib- und Leseflächen (über 1.000 lx) einzuplanen ist. Es ist eine tageslichtähnliche Lichtfarbe zu empfehlen. Kapitel 2.13