Die Räume sollen nicht nur mit Stehtischen und Barhockern eingerichtet werden. Das Miteinander von Menschen ohne und mit verschiedenen Einschränkungen kann durch die Möblierung unterstützt werden.
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"Für die barrierefreie Nutzbarkeit von Räumen gelten die Anforderungen (…) entsprechend. Zusätzlich werden bachfolgend für häufig vorgenommene spezifische Nutzungen oder Funktionsbereiche besondere Voraussetzungen für eine barrierefreie Nutzung dargestellt. Für weitere spezifische Nutzungen können Analogien abgeleitet werden."
Eine lose Bestuhlung ist vorzuziehen. Die Unterfahrbarkeit der Tische, Theken und Tresen für Rollstuhlbenutzer beträgt 90 × 55 cm.
Bei fester Bestuhlung sind Plätze für Rollstuhlfahrer freizuhalten.
Die Räume sollen nicht nur mit Stehtischen und Barhockern eingerichtet werden. Das Miteinander von Menschen ohne und mit verschiedenen Einschränkungen kann durch die Möblierung unterstützt werden.
In Anlehnung an die DIN 18040-2 sind in Teeküchen Spülbecken und gegebenenfalls auch Herdplatten in einer Höhe von 67 cm unterfahrbar auszubilden.
Die Wasserauslauftemperatur darf 45 °C nicht übersteigen.
Gegebenenfalls könnten höhenverstellbare Küchenarbeitsplatten oder feste Arbeitsplatten in verschiedenen Höhen installiert werden. Die Erreichbarkeit der Ober- und Unterschränke ist zu bedenken. Die Türen von Oberschränken sollen nicht auf Kopfhöhe in den Raum ragen, empfehlenswert sind Schiebetüren.