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Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.

20. Sanitäranlagen

20. Sanitäranlagen
"Barrierefreie Sanitärräume sind so zu gestalten, dass sie von Menschen mit Rollstühlen und Rollatoren sowie blinden und sehbehinderten Menschen zweckentsprechend genutzt werden können."

20.2 Grundgeometrie und Platzbedarf

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Drehflügeltüren dürfen nicht in Sanitärräume schlagen. Wenn die Tür bei­spielsweise durch einen Sturz blockiert ist, muss sie von außen entriegelt und geöffnet werden können.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 5.3.1

Alternativ ist der Einsatz von Schiebetüren möglich

Bewegungsflächen von mindestens 150 x 150 cm sind jeweils vor Sanitärobjekten vorzusehen. Bewegungsflächen dürfen sich überlagern. In jedem barrierefreien WC ist ein Waschtisch oder ein Handwaschbecken zu platzieren. Die notwendige Bewegungsfläche ist je nach Anordnung zu berücksichtigen.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 5.3.2

Flächenbedarf einer Toilette mit Waschtisch oder Handwaschbecken variiert je nach Anordnung des Waschbeckens. Die Mindestgröße beträgt 220 mal 220 cm.
Flächenbedarf WC mit Waschtisch oder Handwaschbecken

Die Notwendigkeit einer Liege als Umkleidemöglichkeit für mobilitätseingeschränkte Personen ist zu prüfen (Kapitel 20.7).

Das WC-Becken muss beidseitig anfahrbar sein, wofür jeweils eine Bewegungsfläche mit einer Tiefe von 70 cm (von der Beckenvorderkante bis zur rückwärtigen Wand) und einer Breite von 90 cm erforderlich ist.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 5.3.2

Geometrische Angaben zu Toiletten: Bewegungsfläche vor der Toilette 150 cm mal 150 cm, beidseitige Bewegungsfläche 90 cm mal 70 cm, Abstand Stützklappgriffe 40 cm
Geometrische Angaben zu Toiletten

Die beidseitige Anfahrbarkeit kann folgendermaßen kompensiert werden:

  • räumlich, wenn sich ein gespiegeltes WC in der Nähe befindet, dabei ist auf eine entsprechende Beschilderung zu achten,

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 5.3.2

Der Flächenbedarf einer einseitig anfahrbaren Toilette mit Waschtisch oder Handwaschbecken von mindestens 160 cm mal 220 cm.
Flächenbedarf einer einseitig anfahrbaren Toilette mit Waschtisch oder Handwaschbecken
  • technisch durch verschiebbare, elektronisch gesteuerte WC-Anlage.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 5.3.2

Bewegungsflächen bei verschiebbarer Toilette von mindestens 195 cm mal 241 cm. Die Wandtiefe der Sonderkonstruktion muss berücksichtigt werden.
Bewegungsflächen bei verschiebbarer Toilette, die Wandtiefe der Sonderkonstruktion muss berücksichtigt werden
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