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  • MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
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Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.

21. Büroarbeitsplätze

Bedarf und Anordnung
""Eine barrierefreie Gestaltung der Arbeitsstätte ist gegeben, wenn bauliche und sonstige Anlagen, Transport- und Arbeitsmittel, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische, visuelle und taktile Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen für Beschäftigte mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.""

21.3 Nutzbarkeit

  • Filter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) ist nicht relevant.ESFilter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) ist nicht relevant.
  • EWEWFilter für Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau) ist aktiv.
  • AAFilter für Ausführungsplanung ist aktiv.
  • MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
  • VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
  • AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist aktiv.
  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
  • GGFilter für Gebäude ist aktiv.
  • AAFilter für Außenräume ist nicht relevant.

Die Ausbildung eines Arbeitsplatzes richtet sich nach den optimierten Abläufen des Arbeitsvorgangs. Zu beachten ist, dass auch andere von den Beschäftigten genutzte Räume, wie Besprechungs- oder Konferenzräume der Arbeitsstätte, entsprechend ausgestattet werden müssen.

Bei Beschäftigten im Rollstuhl ist die Anordnung über Eck vorzuziehen, da nur eine Drehbewegung durchzuführen ist.

Bei Rollstuhlfahrern ist die Unterfahrbarkeit einzuhalten. Höhenverstellbare Arbeitstische oder Arbeitsplatten ermöglichen die individuelle Anpassung für alle Mitarbeiter.

vgl. Kapitel 10.3

Die Höhe und Handhabung der Bedienelemente richtet sich nach

vgl. Kapitel 12.2

Bei der Möblierung sind Auszugsschränke und Schränke mit Roll- oder Schiebetüren vorzuziehen. Die maximale Greifhöhe von etwa 140 cm sollte respektiert werden. Es ist zu prüfen, in welcher Höhe die möglicherweise benötigten Geräte unterzubringen sind. Auf fest eingebaute, baulich integrierte Arbeitsflächen sollte gegebenenfalls verzichtet werden, da diese keine Flexibilität anbieten.

Abhängig von sensorischen Einschränkungen sind die Arbeitsplätze mit individuell notwendigen Hilfsmitteln, wie beispielsweise:

  • Kommunikationsanlagen für Beschäftigte mit auditivenEinschränkungen,
  • Bildschirmlesegeräten mit Sprachausgabe oder einer Braillezeile für Beschäftigte mit visuellen Einschränkungen,

auszustatten. Mögliche Störungen innerhalb von Großraumbüro­struk­tu­ren können beispielsweise durch mobile Abtrennungen behoben werden.

Bei Fenstern von Arbeitsstätten ist auf ausreichenden Sonnenschutz zu achten. Weitere Vorgaben

vgl. Kapitel 13.3

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