Eine Bettstellung an der Wand ist möglich.
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"Für die barrierefreie Nutzbarkeit von Räumen gelten die Anforderungen (…) entsprechend. Zusätzlich werden bachfolgend für häufig vorgenommene spezifische Nutzungen oder Funktionsbereiche besondere Voraussetzungen für eine barrierefreie Nutzung dargestellt. Für weitere spezifische Nutzungen können Analogien abgeleitet werden."
Für Gäste mit Mobilitätshilfen und für Rollstuhlfahrer sind die Bewegungsflächen und die Anforderungen an die Unterfahrbarkeit gemäß Kapitel 10 – Serviceschalter, Kassen, Kontrollen, Beratungsstellen und Warteräume und Kapitel 20 – Sanitärräume zu entnehmen. In Anlehnung an die DIN 18040-2 ist an einer Bettlängsseite eine mindestens 150 cm in Beherbergungsstätten und an der gegenüberliegenden eine mindestens 120 cm breite Bewegungsfläche freizuhalten.
Eine Bettstellung an der Wand ist möglich.