Für Gäste mit auditiven Einschränkungen sind technische Möglichkeiten anzubieten, wie barrierefreie Telefonanlagen und mobile oder fest installierte, an die Audiogeräte anschließbare Induktionsanlagen.
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"Für die barrierefreie Nutzbarkeit von Räumen gelten die Anforderungen (…) entsprechend. Zusätzlich werden bachfolgend für häufig vorgenommene spezifische Nutzungen oder Funktionsbereiche besondere Voraussetzungen für eine barrierefreie Nutzung dargestellt. Für weitere spezifische Nutzungen können Analogien abgeleitet werden."
Für Gäste mit Mobilitätshilfen und für Rollstuhlfahrer ist die Unterfahrbarkeit obligatorisch.
Die Bedienelemente sind nach den Vorgaben zur Bedienelemente und Kommunikationsanlagen anzubringen.
Für Gäste mit auditiven Einschränkungen sind technische Möglichkeiten anzubieten, wie barrierefreie Telefonanlagen und mobile oder fest installierte, an die Audiogeräte anschließbare Induktionsanlagen.
In den Unterkünften für Beschäftigte müssen angepasste Möglichkeiten zum Waschen, Trocknen und Bügeln von Kleidung sowie die Zubereitungs-, Aufbewahrungs-, Kühl-und Spülgelegenheiten für alle, insbesondere für blinde und kleinwüchsige Beschäftigte sowie für Beschäftigte, die einen Rollstuhl benutzen, erreichbar und benutzbar sein. vgl. ASR V3a.2, Anhang A4.4
Zur Ausstattung der Sanitärräume