Drehkreuze können nicht als einzige Zugangskontrolle dienen; es sind barrierefreie Durchgänge von mindestens 90 cm Breite parallel anzubieten. Absperrelemente müssen untereinander einen genügend großen Abstand (mindestens 90 cm) haben, sodass sich auch Rollstuhlfahrer bequem zwischen ihnen hindurch bewegen können. Dies gilt auch, wenn beispielsweise Pflanzkübel als Sperrelemente verwendet werden.
In Wartebereichen sind Plätze für Rollstuhlfahrer freizuhalten. Der Platzbedarf ist den Angaben zu Seminarräumen zu entnehmen. vgl. Kapitel 17