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Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.

10. Serviceschalter, Kassen, Kontrollen, Beratungsstellen und Warteräume

Bedarf und Anordnung
"Bei Serviceschaltern, Kassen, Kontrollen und ähnlichen Einrichtungen muss mindestens jeweils eine Einheit auch für blinde und sehbehinderte Menschen, Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen und Rollstuhlnutzer zugänglich und nutzbar sein."

10.2 Grundgeometrie und Platzbedarf

  • Filter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) ist aktiv.ESFilter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) ist aktiv.
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Bei Bewegungsflächen vor einem Tresen, einer Kasse, einer Serviceeinrichtung oder einer Kontrolle sind im Normalfall 150 x 150 cm Rangierfläche einzuhalten, bei Tresen, die auf einer Breite von 150 cm unterfahrbar sind, reicht eine Tiefe von 120 cm.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.6

Bewegungsfläche von 150 cm mal 150 cm befindet sich vor dem Tresen, wenn der Tresen in einer Breite von 90 cm unterfahrbar ist. Tresenhöhe ca. 80 cm, unterfahrbare Höhe 67 cm.
Bewegungsfläche, wenn der Tresen in einer Breite von 90 cm unterfahrbar ist
Bewegungsfläche von 150 cm mal 150 cm kann in einer Tiefe von 30 cm unter den Tresen hineinragen kann, wenn der Tresen in einer Breite von 150 cm unterfahrbar ist. Tresenhöhe ca. 80 cm, unterfahrbare Höhe 67 cm.
Bewegungsfläche, wenn der Tresen in einer Breite von 150 cm unterfahrbar ist

Durchgänge müssen eine nutzbare Breite von mindestens 90 cm aufweisen. Vor und hinter Durchgängen ist eine Bewegungsfläche von mindestens 150 x 150 cm vorzusehen.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.1

Drehkreuze können nicht als einzige Zugangskontrolle dienen; es sind barrierefreie Durchgänge von mindestens 90 cm Breite parallel anzubie­ten. Absperrelemente müssen untereinander einen genügend großen Abstand (mindestens 90 cm) haben, sodass sich auch Rollstuhlfahrer be­quem zwischen ihnen hindurch bewegen können. Dies gilt auch, wenn beispielsweise Pflanzkübel als Sperrelemente verwendet werden.

In Wartebereichen sind Plätze für Rollstuhlfahrer freizuhalten. Der Platzbedarf ist den Angaben zu Seminarräumen zu entnehmen. vgl. Kapitel 17

Gebaute Beispiele:

Hinweise Abbildungen

Zugangskontrollen am Besucheraufzug in der Albrechtsburg zu Meißen, Zugang im Erdgeschoss. Neben den Drehkreuzen sind Klappbügel als barrierefreie Durchlässe platziert.
Zugangskontrollen am Besucheraufzug in der Albrechtsburg zu Meißen, Zugang im Erdgeschoss (DD1 Architekten, Foto: TU Dresden)
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