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Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.

5. Rampen

"Rampen müssen leicht zu nutzen und verkehrssicher sein."

5.1 Bedarf und Anordnung

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Im Innenbereich sind Rampen auszubilden, wenn die Erschließungsflächen eine Neigung über 3 % (bis zu einer Länge von 10 m 4 %) vorweisen.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.8.2

Im Außenbereich können Neigungen bis 6 % situationsabhängig gegebenenfalls durch geneigte Wege realisiert werden.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.8.2

Die Überwindung eines Höhenunterschieds durch geneigte Wege wird in der Regel mit einer Kostenersparnis einhergehen und oft eine gestalterisch bessere Integration ermöglichen (siehe Kapitel 3 – Gehwege und äußere Erschließungsflächen).

Grundsätzlich ist zu prüfen, ob Rampen für die geplante Situation die barrierefreie Erschließung gewährleisten können oder ob alternativ oder zusätzlich Aufzüge zum Einsatz kommen müssen.

Eine möglichst identische Wegeführung für alle Nutzerinnen und Nutzer ist anzustreben. Bei einer Kombination mit Treppen sollte der Anfangs- und Ankunftspunkt einer Rampe in der Nähe des An- beziehungsweise Austritts der Treppe liegen.

Die Anordnung von abwärts führenden Treppen gegenüber Rampen ist nicht zulässig.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.8.2

Im öffentlichen Raum sind die Sicherheitsabstände zwischen Rampen und abwärts führenden Treppen folgend festgelegt:

  • am unteren Ende der Rampe 10 m,
  • am oberen Ende der Rampe 3 m.

vgl. DIN 18040-3:2014-12, Kapitel 5.4.2

Gebaute Beispiele

Hinweise Abbildungen

Doppelte Rampe mit jeweils einem Handlauf – TU-Dresden, Umbau und Modernisierung Hörsaalgebäude Trefftz-Bau. Die gegenüber dem Eingang angeordnete Treppe wird seitlich durch die Aufkantungen der Rampen begrenzt.
Doppelte Rampe mit jeweils einem Handlauf – TU-Dresden, Umbau und Modernisierung Hörsaalgebäude Trefftz-Bau (Heinle, Wischer und Partner, Freie Architekten, Foto: Roland Halbe)
Gemeinsame Wegeführung über eine Rampenanlage, Deutsche Stiftung Baukultur Berlin
Rampenanlage – Deutsche Stiftung Baukultur Berlin (Weidinger Landschaftsarchitekten, Berlin)
Rampe mit geringem Gefälle als Haupterschließungselement im Blindeninstitut Regensburg
Rampe mit geringem Gefälle als Haupterschließungselement – Blindeninstitut Regensburg (Georg • Scheel • Wetzel Architekten, Foto: Stefan Müller)
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