Eine Treppe allein kann keine barrierefreie, vertikale Verbindung darstellen. Sie kann jedoch zum Teil, wenn barrierefrei ausgeführt, von Menschen mit motorischen Einschränkungen sowie blinden und sehbehinderten Menschen sicher genutzt werden.
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"Mit nachfolgenden Eigenschaften sind Treppen für Menschen mit begrenzten motorischen Einschränkungen sowie blinde und sehbehinderte Menschen barrierefrei nutzbar."
Die Verbindung von zwei unterschiedlichen Ebenen über mindestens drei Treppenstufen in ununterbrochener Folge bildet einen Treppenlauf.
Eine Treppe allein kann keine barrierefreie, vertikale Verbindung darstellen. Sie kann jedoch zum Teil, wenn barrierefrei ausgeführt, von Menschen mit motorischen Einschränkungen sowie blinden und sehbehinderten Menschen sicher genutzt werden.
Im Baurecht wird unterschieden zwischen notwendigen Treppen, die nach den behördlichen Vorschriften (zum Beispiel Bauordnungen der Länder) als Teil des Rettungsweges vorhanden sind und zusätzlichen Treppen, die gegebenenfalls auch der Hauptnutzung dienen. LBO (Landesbauordnung)
Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass auch bei Treppen, die der Hauptnutzung dienen, die Gestaltung eine sichere Begehbarkeit ermöglicht. Die Ausbildung und Ausstattung der Treppe ist jedoch von ihrer Nutzung abhängig. Die Anforderungen an eine stark frequentierte Treppe im öffentlichen Raum sind wesentlich höher als beispielsweise an eine durchgehende Geschosstreppe im Verwaltungsbau. In Typologien für besondere Nutzergruppen (Kinder, alte Menschen) sind weitere Anforderungen, wie Vorgaben des Unfallschutzes, zu beachten.
Die Gestaltung der Treppen ist im Zusammenhang mit dem gesamten Erschließungskonzept sowie dem Prinzip der Leit- und Orientierungssysteme zu entwickeln.
Die Vorgaben zum barrierefreien Bauen lassen sich im Bestand nicht immer umsetzen. Oft sind situationsangepasste, individuelle Lösungen notwendig, die eine Herausforderung für alle am Planungsprozess Beteiligte darstellen.