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  • GFilter für Gebäude
  • AFilter für Außenräume

Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.

1. Städtebauliche Integration

Zugänglichkeit und Auffindbarkeit
"Zugangs- und Eingangsbereiche müssen leicht auffindbar und barrierefrei erreichbar sein."
"PKW-Stellplätze, die für Menschen mit Behinderungen ausgewiesen werden, sind entsprechend zu kennzeichnen und sollten in der Nähe der barrierefreien Zugänge angeordnet sein."

1.3 Anbindung an den ÖPNV

  • Filter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) ist aktiv.ESFilter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) ist aktiv.
  • EWEWFilter für Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau) ist aktiv.
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  • VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
  • AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist aktiv.
  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
  • GGFilter für Gebäude ist aktiv.
  • AAFilter für Außenräume ist aktiv.

Unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Nutzern, die auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind, ist bei allen Liegenschaften, vorzugsweise jedoch bei öffentlichen Gebäuden, eine Haltestelle des ÖPNV in geringer Entfernung anzustreben.

Für die Zuwegung gelten die Hinweise zur barrierefreien Erschließung (siehe Kapitel 2 – Orientierungs- und Leitsysteme und Kapitel 3 – Wege und Erschließungsflächen).

Für eine sichere, barrierefrei nutzbare Gestaltung und Anbindung von Haltestellen im öffentlichen Verkehrsraum bedeutet das:

  • durchgängig visuell und taktil gegebenenfalls zusätzlich auch akustisch wahrnehmbare Wegeführung,
  • visuelles und taktiles oder akustisches Informationssystem,
  • barrierefrei gestaltete sichere Überquerungsstellen,
  • barrierfrei nutzbare Haltestellen mit ebenerdigem Einstieg.

Kann keine barrierefreie Haltestelle bereitgestellt werden, ist der Standort / das Gebäude für eine im Schwerpunkt öffentliche Nutzung in der Regel nicht optimal geeignet. Bei einer vorrangig nicht öffentlichen Nutzung als Arbeitsstätte ist – in Abstimmung mit dem Nutzer beziehungsweise der Vertretung der Menschen mit Behinderung – zu klären, ob das Gebäude / der Standort für die angestrebte Nutzung geeignet ist.

Die Neueinrichtung einer barrierefreien Haltestel­le kann gegebenenfalls in Abstimmung mit der Kommune oder örtlichen ÖPNV-Betreiber geprüft werden.

Grafik zeigt eine barrierefreie Anbindung an den ÖPNV in der Nähe des Objektes
Eine barrierefreie Anbindung an den ÖPNV sollte in der Nähe vorhanden sein
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