Grundsätzlich ist bei Bauten des Bundes eine gemeinsame Wegeführung aller Nutzer/innen anzustreben. Orientierungs- und Leitsysteme tragen maßgeblich dazu bei, Personen mit sensorischen oder kognitiven Einschränkungen wie auch alle übrigen Nutzer/innen sicher und eindeutig vom Ausgangs- zum Zielort zu leiten. Eine Einheitlichkeit und Durchgängigkeit des gewählten Systems in einem Nutzungszusammenhang ist erstrebenswert, um die Erlernbarkeit und damit die Orientierung zu erleichtern.
Schon in früheren Phasen des Planungsprozesses sind die Ausgangs- und Zielorte sowie die Notwendigkeit der Orientierungs- und Leitsysteme für blinde und sehebehinderte Menschen festzulegen, damit sowohl für die Besucher des Gebäudes, wie auch für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ein schlüssiges, durchgängiges Orientierungs- und Leitsystem entwickelt werden kann. Leit- und Orientierungssysteme in Arbeitsstätten sind in der Bedarfsplanung an die Bedürfnisse der Mitarbeiter anzupassen und auf eine spätere Erweiterbarkeit sorgfältig abzustimmen.
Die Struktur des Gebäudes und des Freiraums haben unmittelbaren Einfluss auf die Ausprägung eines Leitsystems. Verständliche, übersichtliche und logische Strukturen benötigen in geringerem Maße ergänzende Leitsysteme.
Wenn das Orientierungs- und Leitsystem in einer frühen Planungsphase entwickelt wird, ist eine gestalterisch anspruchsvolle, sich in die Gestaltungsidee einfügende Lösung möglich. Bei diesen Lösungen kann oftmals auf den umfangreichen Einsatz von Bodenindikatoren, zum Beispiel zugunsten von Sonstigen Leitelementen, verzichtet werden (siehe Kapitel 2.5 und Kapitel 2.6).