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2. Orientierungs- und Leitsysteme

Visuelle Wahrnehmung, Materialität und visuelle Kontraste innen und außen
"Informationen für die Gebäudenutzung, die warnen, der Orientierung dienen oder leiten sollen, müssen auch für Menschen mit sensorischen Einschränkungen geeignet sein."

2.11 Auditive Wahrnehmung

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Akustische Informationen sowie sprachliche Kommunikation müssen so erfolgen, dass sie für alle Menschen wahrnehmbar sind. Das bedeutet neben den Menschen mit auditiven Einschränkungen auch Personen, die eine andere Muttersprache gelernt haben oder die auf andere Weise einen Bedarf nach erhöhter Sprachverständlichkeit haben, zum Beispiel Personen mit Sprach- oder Sprachverarbeitungsstörungen, Konzentrations- beziehungsweise Aufmerksamkeitsstörungen oder Leistungsbeeinträchtigungen. 

vgl. DIN 18041:2016-03, Vorwort

Dabei ist es wichtig, akustische Grundvoraussetzungen zu schaffen.

Die optimale Akustik eines Raumes entsteht durch das Zusammenwirken von Raumgeometrie, Raumgröße, Raumausstattung und Gesamtstörschallpegel. Grundsätzlich wirkt sich eine angemessen starke Raumbedämpfung immer günstig aus. 

vgl. DIN 18041:2016-03, Kapitel 4.1

Unter Beachtung der Größe der Räume und der Entfernung, aus der die Sprachkommunikation oder andere akustische Signale stattfinden, wird unterschieden zwischen:

  • Räumen mit auditiver Kommunikation über mittlere und größere Ent- fernungen (Unterrichtsräume in Schulen, Gruppenräume in Kindertages- einrichtungen, Konferenzräume, Gerichts- und Ratssäle, Seminarräume, Hörsäle, Räume in Seniorentagesstätten, Sport- und Schwimmhallen). Die Hörsamkeit über mittlere und größere Entfernungen wird hier über ange- passte Nachhallzeit und Schalllenkung gewährleistet. Jedoch muss auch hier eine gute Hörsamkeit über geringere Entfernungen möglich sein;

  • Räumen mit auditiver Kommunikation über geringe Entfernungen wie Verkehrsflächen mit Aufenthaltsqualität, Speiseräume, Kantinen, Spielflure und Umkleiden in Schulen und Kindertageseinrichtungen, Ausstellungsräume, Eingangshallen, Schalterhallen und Büros. Hier stehen die Schallabsorption und Störgeräuschminderung im Vordergrund.

Innerhalb dieser Gliederung wird nach DIN 18041:2016-03 eine weitere Aufteilung nach verschiedenen Nutzungen und daraus folgenden Anforderungen vorgenommen. 

vgl. DIN 18041:2016-03, Anwendungsbereich, vgl. DIN 18041:2016-03, Kapitel 4 und 5

Störschallpegel

Um barrierefrei wahrnehmbar zu sein, muss die Differenz zwischen Nutzsignal und Störgeräuschen mindestens 10 Dezibel betragen.

Dabei ist es nicht erstrebenswert, das Nutzsignal zu erhöhen, sondern eine mögliche Reduktion der Störgeräusche zu erreichen.

vgl. DIN 18041:2016-03, Anhang B

Raumgröße und Raumgeometrie

Sowohl die Raumgröße, die Raumgeometrie als auch die Beschaffenheit der Wände und der Decke beeinflussen Schalllenkung und Schallsteuerung im Raum. Es ist zu beachten, dass der Wegunterschied zwischen dem Direktschall, der in der Sichtverbindung zur Schallquelle entsteht, und dem Schall, der an der Wand oder Decke reflektiert wird, maximal 17 m betragen soll. Dies kann erreicht werden, indem Wandflächen, die mehr als 9 m von der Schallquelle entfernt sind, raumakustisch gestaltet werden. Die Begrenzungsflächen der Darbietungszone sind schallre ektierend auszubilden. 

vgl. DIN 18041:2016-03, Kapitel 5.3.2

Nachhallzeit

Die akustische Situation wird durch niedrige Nachhallzeiten verbessert. Die Angaben für die optimale maximale Nachhallzeit in Abhängigkeit von Raumgröße und Raumnutzung sind der DIN 18041:2016-03 zu entnehmen. 

vgl. DIN 18041:2016-03, Kapitel 4 und 5

Schallabsorbierende Maßnahmen

Um eine entsprechende Raumakustik zu erzielen, sind auch schon bei Räumen mit Sprachkommunikation über geringe Entfernungen raumakustische Maßnahmen zur Schallabsorption notwendig.

vgl. DIN 18041:2016-03, Kapitel 5

Beschallungssysteme für schwerhörige Menschen

Für Personen mit eingeschränktem Hörvermögen müssen gesonderte Über- tragungssysteme installiert werden, wie:

  • induktive Übertragung,

  • Funkübertragung (FU),

  • Infrarotübertragung (IR). 

vgl. DIN 18041:2016-03, Anhang F

Die Auswahl des Übertragungssystems (Induktion, Funkübertragung, Infrarot) ergibt sich aus der Funktion des Raumes sowie aus seinen baulichen Bedingungen. Siehe auch Kapitel 17.3

Akustische Leitsysteme

Orientierungs- und Leitsysteme können auch durch auditive Elemente gebildet werden. Eine akustische Leitung kann beispielsweise über ver­änderte Gehgeräusche beziehungsweise Anschlaggeräusche mit dem Langstock vermittelt werden. Eine weitere Möglichkeit ist der Einsatz von akustischen Punkten (Brunnen, Musik, Signale), die als eine Reihung ein Leitsystem darstellen können oder als Ergänzung eines anderen Systems funktionieren. Zu barrierefreien Leitsystemen gehören zudem Audio- oder Videoguides sowie verschiedene, personengebundene Funksysteme.

Der Einsatz von akustischen Leitsystemen ist unerlässlich beim Alarmieren und Warnen (siehe Kapitel 9 – Alarmierung und Evakuierung und Kapitel 20 – Sanitäranlagen).

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.7

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