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  • GFilter für Gebäude
  • AFilter für Außenräume

Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.

2. Orientierungs- und Leitsysteme

Visuelle Wahrnehmung, Materialität und visuelle Kontraste innen und außen
"Informationen für die Gebäudenutzung, die warnen, der Orientierung dienen oder leiten sollen, müssen auch für Menschen mit sensorischen Einschränkungen geeignet sein."

2.13 Beleuchtung Innenbereich

  • Filter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) ist aktiv.ESFilter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) ist aktiv.
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  • MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
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  • AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist aktiv.
  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
  • GGFilter für Gebäude ist aktiv.
  • AAFilter für Außenräume ist nicht relevant.

Die Ausleuchtung der Räume ist von deren Nutzung abhängig. Flexible und wirtschaftliche Beleuchtungssysteme sind vorzuziehen.

Die Ausleuchtung ist der Sehaufgabe angemessen zu wählen. Die Ausleuch­tung ist blend- und schattenfrei zu gestalten. Grundsätzlich sollte die Be­leuchtung die Farben und somit die Kontraste nicht verfälschen.

vgl. DIN 32975:2009-12, Kapitel 4.2.3

Die Anforderungen an die Ausleuchtung sind sehr unterschiedlich. Für Menschen mit visuellen aber auch auditiven Einschränkungen kann ein vielfacher Bedarf der Nennbeleuchtungsstärke notwendig sein [über 1.000 lx (Lux)]. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, verschiedene Einstellungen zu ermöglichen, um die Beleuchtungsstärke der aktuellen Nutzung anpassen zu können.

Weitere höhere Beleuchtungsstärken sind in Arbeitsstätten einzuhalten:

  • beim Einsatz von älteren Beschäftigten im Vergleich zu jüngeren Beschäftigten bei gleicher Sehaufgabe,
  • bei großen Hell-Dunkel-Unterschieden zwischen benachbartenBereichen,
  • zur Hervorhebung von Unfallschwerpunkten.

Eine Punktbeleuchtung kann zur Gliederung von Räumen und zur Markierung von Prioritäten beitragen.

Die Ausleuchtung von Arbeitsstätten wird in der ASR A3.4, Beleuchtung festgelegt. vgl. ASR A3.4

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