Bei Bauten des Bundes sind im Gebäudeinneren Orientierungs- und Leitsysteme für Menschen mit Einschränkungen der visuellen Wahrnehmung in öffentlichen Bereichen einzuplanen:
- zwischen Eingangsbereich und Informationsschalter,
- zwischen Informationsschalter und vertikaler Erschließung,
- zum (barrierefreie) WC,
- zu Räumen mit Publikumsverkehr wie Bürgerämter, Beratungs-, Antrags-und Widerspruchsstellen (in Verwaltungs- und Gerichtsgebäuden),
- Zuschauerräume (in Kultureinrichtungen),
- in Ausstellungsräumen (in Museen),
- bei wichtigen Neben- und Teilgebäuden (bei großen Verwaltungsgebäuden),
- bis zu Kassen und Garderoben in Kultureinrichtungen und Museen.
In Arbeitstätten sind Leitsysteme zwischen Eingangsbereich und vertikaler Erschließung einzuplanen.
vgl. DIN 32984:2011-10, Kapitel 6.3
Die Leitsysteme können aus den in Kapitel 2.6 beschriebenen Sonstigen Leitelementen entwickelt werden. Der Einsatz von Bodenindikatoren ist in Innenbereichen überwiegend zur Kennzeichnung von Gefahrenstellen notwendig (siehe Kapitel 2.8).
Für die Orientierung in einem Gebäude kann eine einfache bauliche Grundstruktur eine wesentliche Rolle spielen. Die Orientierung kann vereinfacht werden durch:
- klare, überschaubare Raumstrukturen,
- verständliche Wegeführungen, möglichst gerade und rechtwinklig,
- Sichtbeziehungen und Offenheit,
- eindeutige Raumhierarchien,
- Schaffung von eindeutig erkennbaren Orientierungspunkten.
Große Hallen und Foyers von einer Breite über 8 m bedürfen in der Regel eines Bodenleitsystems.
vgl. DIN 32984:2011-10, Kapitel 6.1