Die Ausleuchtung der Räume ist von deren Nutzung abhängig. Flexible und wirtschaftliche Beleuchtungssysteme sind vorzuziehen.
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"Informationen für die Gebäudenutzung, die warnen, der Orientierung dienen oder leiten sollen, müssen auch für Menschen mit sensorischen Einschränkungen geeignet sein."
Die Ausleuchtung der Räume ist von deren Nutzung abhängig. Flexible und wirtschaftliche Beleuchtungssysteme sind vorzuziehen.
Die Ausleuchtung ist der Sehaufgabe angemessen zu wählen. Die Ausleuchtung ist blend- und schattenfrei zu gestalten. Grundsätzlich sollte die Beleuchtung die Farben und somit die Kontraste nicht verfälschen.
Die Anforderungen an die Ausleuchtung sind sehr unterschiedlich. Für Menschen mit visuellen aber auch auditiven Einschränkungen kann ein vielfacher Bedarf der Nennbeleuchtungsstärke notwendig sein [über 1.000 lx (Lux)]. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, verschiedene Einstellungen zu ermöglichen, um die Beleuchtungsstärke der aktuellen Nutzung anpassen zu können.
Weitere höhere Beleuchtungsstärken sind in Arbeitsstätten einzuhalten:
Eine Punktbeleuchtung kann zur Gliederung von Räumen und zur Markierung von Prioritäten beitragen.
Die Ausleuchtung von Arbeitsstätten wird in der ASR A3.4, Beleuchtung festgelegt. vgl. ASR A3.4