Rollstuhlabstellplätze sind in Gebäuden einzuplanen, in denen sich Menschen über einen längeren Zeitraum regelmäßig aufhalten, wie in Arbeitsstätten und Unterkünften sowie in Einrichtungen, in denen Rollstühle ausgeliehen (beispielsweise in Museen) oder gewechselt werden (in Sportstätten).