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Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.

16. Rollstuhlabstellplätze und Garderoben

"In Gebäuden, deren Nutzung einen Wechsel des Rollstuhls erforderlich macht, sind Rollstuhlabstellplätze vorzusehen."

16.2 Geometrie

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Für Rollstuhlwechsel ist eine Fläche von 180 cm Breite und 150 cm Tiefe bereitzuhalten, die an eine gleich große Bewegungsfläche angrenzt.

vgl. DIN 18040-1, Kapitel 4.3.9

Flächenbedarf für den Rollstuhlwechsel von 180 cm mal 300 cm
Flächenbedarf Rollstuhlwechsel

In Garderoben sind die Durchgangsbreiten und Bewegungsflächen gemäß Kapitel 4.2 sowie Kapitel 11.2 auszubilden.

Es ist zu beachten, dass die Bewegungsflächen für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Mobilitätshilfen nicht durch die Möblierung eingeschränkt werden.

Für Leihrollstühle und mobile Sitzhilfen sind bei Bedarf ausreichende Flächen einzuplanen; die Abmessungen sind nach den Rollstuhlarten zu bestimmen. Für einen zusammengeklappten mechanischen Rollstuhl ist von 120 × 35 cm auszugehen, für einen elektrischen Rollstuhl müssen 120 × 70 cm freigehalten werden.

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