Bei Maßnahmen zur barrierefreien Nutzung von Seminar-, Schulungs- und Veranstaltungsräumen sind in der Bedarfsplanung folgende Festlegungen zu treffen beziehungsweise Fragestellungen zu klären:
- die Anzahl der Plätze für Rollstuhlbenutzer und deren Begleiter,
 - die Anzahl der Plätze für Menschen mit Gehbehinderung und für großwüchsige Menschen,
 - den Bedarf an Informations- und Kommunikationshilfen,
 - die Notwendigkeit der Anbindung an die Leitsysteme.
 

