Gastronomisch genutzte Räume gehören üblicherweise zu öffentlich zugänglichen Bereichen. Teeküchen und interne Kantinen gehören zum Bereich Arbeitsstätten und sind dementsprechend ebenfalls barrierefrei zu gestalten.
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"Für die barrierefreie Nutzbarkeit von Räumen gelten die Anforderungen (…) entsprechend. Zusätzlich werden bachfolgend für häufig vorgenommene spezifische Nutzungen oder Funktionsbereiche besondere Voraussetzungen für eine barrierefreie Nutzung dargestellt. Für weitere spezifische Nutzungen können Analogien abgeleitet werden."
Gastronomisch genutzte Räume gehören üblicherweise zu öffentlich zugänglichen Bereichen. Teeküchen und interne Kantinen gehören zum Bereich Arbeitsstätten und sind dementsprechend ebenfalls barrierefrei zu gestalten.