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17. Räume für Veranstaltungen

Bedarf und Anordnung
"In Räumen mit Reihenbestuhlung sind Flächen freizuhalten, die von Rollstuhlnutzern und gegebenenfalls deren Begleitpersonen benutzt werden können. In Versammlungs-, Schulungs- und Seminarräumen müssen für Menschen mit sensorischen Einschränkungen Hilfen für eine barrierefreie Informationsaufnahme zur Verfügung stehen."

17.1 Bedarf und Anordnung

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Bei Maßnahmen zur barrierefreien Nutzung von Seminar-, Schulungs- und Veranstaltungsräumen sind in der Bedarfsplanung folgende Fest­legungen zu treffen beziehungsweise Fragestellungen zu klären:

  • die Anzahl der Plätze für Rollstuhlbenutzer und deren Begleiter,
  • die Anzahl der Plätze für Menschen mit Gehbehinderung und für großwüchsige Menschen,
  • den Bedarf an Informations- und Kommunikationshilfen,
  • die Notwendigkeit der Anbindung an die Leitsysteme.

Nach der Versammlungsstättenverordnung müssen in Versammlungs­räu­men mit bis zu 500 Plätzen für Rollstuhlbenutzer 1% der Besucherplätze, mindestens jedoch 2 Plätze auf ebenen Standflächen vorhanden sein. Diese Plätze sind in den Bestuhlungs- und Rettungswege­plänen dar­zu­stellen. vgl. MVStättV

Die einfache, barrierefreie Erschließung der Räume und die räumliche Nähe der Serviceanlagen (wie beispielsweise der WCs) sind mit zu berücksichtigen. Die Auswirkungen der Lage der Räume im Verhältnis zur vertikalen Erschließung und zum Außenbereich können die Ausbildung des Brandschutzkonzeptes wesentlich beeinflussen.

Bei ausgewiesenen Plätzen für blinde und sehbehinderte Besucher ist auf die Anbindung an die Leitsysteme und Evakuierungskonzepte sowie auf die notwendige technische Ausstattung, Blendfreiheit und die Sicherstellung von Plätzen für Begleitpersonen zu achten.

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