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Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.

17. Räume für Veranstaltungen

Bedarf und Anordnung
"In Räumen mit Reihenbestuhlung sind Flächen freizuhalten, die von Rollstuhlnutzern und gegebenenfalls deren Begleitpersonen benutzt werden können. In Versammlungs-, Schulungs- und Seminarräumen müssen für Menschen mit sensorischen Einschränkungen Hilfen für eine barrierefreie Informationsaufnahme zur Verfügung stehen."

17.2 Grundgeometrie und Platzbedarf

  • Filter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) ist aktiv.ESFilter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) ist aktiv.
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  • GGFilter für Gebäude ist aktiv.
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Bei fester Bestuhlung sind Flächen für Rollstuhlfahrer einzuplanen:

  • bei rückwärtiger beziehungsweise frontaler Anfahrt ist eine Standfläche von mindestens 130 cm Tiefe und 90 cm Breite sowie eine zusätzliche, mindestens 150 cm tiefe Bewegungsfläche vorzuhalten,
  • bei seitlicher Anfahrbarkeit ist eine Standfläche von mindestens 150 cm Tiefe und 90 cm Breite sowie eine seitliche Bewegungsfläche von mindestens 90 cm Breite vorzuhalten.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 5.2.1

Platzbedarf bei fester Bestuhlung und seitlicher Anfahrbarkeit von 150 cm Tiefe und 90 cm Breite
Platzbedarf bei fester Bestuhlung, seitliche Anfahrt
Platzbedarf bei fester Bestuhlung und frontaler oder rückwärtiger Anfahrbarkeit von 130 cm Tiefe und 90 cm Breite
Platzbedarf bei fester Bestuhlung, frontale Anfahrt

Die Überlagerung von Bewegungsflächen und Erschließungsflächen (Gänge) ist möglich.

Die Flächen für Rollstuhlnutzer sind zwischen oder neben den Plätzen für Begleitpersonen anzuordnen.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 5.2.1

Die Plätze für Rollstuhlfahrer sollten bei größeren Veranstaltungsräumen in verschiedenen Preisbereichen angeboten werden.

Bei fest eingebauten Tischen sind unterfahrbare Plätze für Rollstuhlfahrer vorzusehen. Zu geometrischen Anforderungen zur Unterfahrbarkeit 

vgl. Kapitel 10.2

Für gehbehinderte und großwüchsige Menschen sollen Sitzplätze mit größerer Beinfreiheit zur Verfügung stehen.

Plätze für Rollstuhlfahrer sollen ausreichend Sicht auf die Darbietungszone bieten. Insbesondere ist auf die Einhaltung der Sichtlinie zu achten, wenn mit stehenden oder aufspringenden Personen zu rechnen ist.

vgl. DIN EN 13200-1:2011-04 Zuschaueranlagen

Einhaltung der Sichtlinie von Rollstuhlfahrern bei vorgelagerten Stehplätzen
Sichtlinie bei Stehplätzen
Einhaltung der Sichtlinie von Rollstuhlfahrern bei vorgelagerten Sitzplätzen
Sichtlinie bei Sitzplätzen

Wenn vor den Sitzplätzen Brüstungen angeordnet sind, ist darauf zu achten, dass die Sicht nicht beeinträchtigt wird.

Die barrierefreie Zugänglichkeit von Bühnen und erhöhten Emporen (wie Plätze für Richter in Verhandlungssälen) sollte gewährleistet werden. Bei mehreren Räumen gleicher Nutzung sollte die barrierefreie Ausgestaltung einer abgestimmten Anzahl, mindestens jedoch eines Raumes pro Nutzungseinheit, ermöglicht werden.

Rednerpulte sind höhenverstellbar und unterfahrbar auszubilden, so dass sie für Menschen verschiedenster Anthropometrie im Stehen und im Sitzen zu benutzen sind.

Gebaute Beispiele:

Hinweise Abbildungen

Hörsaal mit induktiver Höranlage, flexiblem Beleuchtungskonzept sowie höhenverstellbarem Rednerpult im Paul-Ehrlich-Institut Langen
Hörsaal mit induktiver Höranlage, flexiblem Beleuchtungskonzept sowie höhenverstellbarem Rednerpult – Paul Ehrlich-Institut-Langen (Angela Fritsch Architekten, Foto: Prof. Dieter Leistner)
Plätze der Rollstuhlfahrer in der ersten Reihe des großen Hörsaals im Hörsaalzentrum PPS, RWTH Aachen
Plätze für Rollstuhlfahrer – Hörsaalzentrum PPS, RWTH Aachen (HH+F Architekten; Foto: TU Dresden)
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