Zur Servicenavigation - Zur Navigation - Zur Unternavigation - Zur Filterung Handlungsfelder - Zum Inhalt - Zur Fußzeile

  • Filterauswahl
  • ESFilter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau)
  • EWFilter für Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau)
  • AFilter für Ausführungsplanung
  • MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
  • VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
  • AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
  • KFilter für Einschränkung der Kognition
  • GFilter für Gebäude
  • AFilter für Außenräume

Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.

20. Sanitäranlagen

20. Sanitäranlagen
"Barrierefreie Sanitärräume sind so zu gestalten, dass sie von Menschen mit Rollstühlen und Rollatoren sowie blinden und sehbehinderten Menschen zweckentsprechend genutzt werden können."

20.8 Notruf- und Alarmanlagen

  • Filter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) ist nicht relevant.ESFilter für Qualifizierung zur Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) ist nicht relevant.
  • EWEWFilter für Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau) ist aktiv.
  • AAFilter für Ausführungsplanung ist aktiv.
  • MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
  • VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist aktiv.
  • AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist aktiv.
  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist aktiv.
  • GGFilter für Gebäude ist aktiv.
  • AAFilter für Außenräume ist nicht relevant.

Für Toiletten muss in der Nähe des WC-Beckens eine visuell kontrastreich gestaltete und taktil erfassbare Notrufanlage vorgesehen werden. Der Notruf muss vom WC-Becken sitzend sowie vom Boden aus liegend ausgelöst werden können. Die Erkennbarkeit und Auffindbarkeit für blinde Menschen muss eindeutig sein.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 5.3.7

Die Alarmierung im Brandfall soll für Menschen mit Einschränkungen der auditiven Wahrnehmung nach dem Zwei-Sinne-Prinzip erfolgen.

vgl. Kapitel 9

In öffentlichen Bereichen empfiehlt sich eine optische Alarmierung. Bei Arbeitsstätten sind auch personengebundene Empfangsgeräte mit Vibrationsalarm möglich.

Nach oben