Der Flächenbedarf eines Arbeitsplatzes für Beschäftigte, die eine Mobilitätshilfe oder einen Rollstuhl benötigen, kann nach den Höchstflächen für Geschäftszimmer der Bundesbehörden gemäß Muster 13 RBBau bis zu 10 bis 12% größer sein als für einen herkömmlichen Arbeitsplatz. Zu beachten ist jedoch, dass der Flächenbedarf abhängig ist von der Raumgeometrie, der Handhabung der Fenster und der Beschaffenheit der Möblierung.
Im Bestand oder bei der Notwendigkeit, Standardachsmaße von etwa 1,30 / 1,35 m einzuhalten, können bei geeigneter Möblierung auch Büroarbeitsplätze von 12 m² ausreichen. Die nicht optimale Erreichbarkeit von Aktenregalen kann beispielsweise durch mobile Container kompensiert werden.
Des Weiteren müssen Türdurchgangsbreiten, Türhöhen und Bewegungsflächen vor Möbeln und Geräten berücksichtigt werden, wie im Kapitel 8, Kapitel 10, Kapitel 12 und Kapitel 13 bereits erläutert wurde.