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Glossar

Gemeinsame Wegeführung über eine Rampenanlage, Deutsche Stiftung Baukultur Potsdam
Blindheit
Definition:
vollständiger Ausfall des Sehvermögens oder eine so minimale Lichtwahrnehmung, dass sich der Betroffene primär taktil und akustisch orientieren und informieren muss (DIN 18040-1:2010-10)

vollständiger Ausfall des Sehvermögens oder eine so minimale Lichtwahrnehmung, dass sich der Betroffene primär taktil und akustisch orientieren und informieren muss und sich in der Regel mithilfe des Blindenstocks oder Blindenführhundes bewegt DIN 18040-1:2010-10

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