Zur Servicenavigation - Zur Navigation - Zur Unternavigation - Zum Inhalt - Zur Fußzeile

Glossar

Gemeinsame Wegeführung über eine Rampenanlage, Deutsche Stiftung Baukultur Potsdam
Sehbehinderung
Definition:

erhebliche Einschränkung des Sehvermögens, wobei sich der Betroffene noch im hohem Maße visuell orientieren und informieren kann DIN 18040-1:2010-10

Zurück

Alle Einträge anzeigen

Nach oben