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Bauübergabe und Dokumentation

Bei der Übergabe / Teilübergabe gemäß Ziffer 1.3 Abschnitt H RBBau ist die Einhaltung der Anforderungen aus dem Nachweis Barrierefreiheit zu berücksichtigen und im Rahmen der gemeinsamen Niederschrift zu dokumentieren.

Verantwortlich ist die Bauverwaltung beziehungsweise der Entwurfsverfasser. Die Behindertenvertreter der Nutzer sind zu beteiligen.

Die zeichnerische Dokumentation der Einhaltung der Anforderungen aus dem Nachweis Barrierefreiheit kann mit den grundlegend für diesen Verfahrensschritt zu erstellenden Zeichnungen gemäß Ziffer 1.4 Abschnitt H RBBau erfolgen.

Damit auch bei den nachfolgenden Unterhaltungsmaßnahmen die im Rahmen der Baumaßnahme realisierten Anforderungen an die Barrierefreiheit Berücksichtigung finden können, sind folgende Darstellungen mindestens als Übersicht in der Ausarbeitungstiefe der EW-Bau erforderlich. Es ist zu prüfen, ob die Darstellungen aus dem Nachweises Barrierefreiheit der EW-Bau oder der Ausführungsplanung fortgeschrieben werden können. Die Legende Nachweises Barrierefreiheit ist zu berücksichtigen. Im Einzelfall ist sie den besonderen Erfordernissen einer konkreten Bauaufgabe anzupassen.

  • Zeichnerische Darstellung der Planung als Lageplan in geeignetem Maßstab mit Grundrissdarstellung der Eingangsebene und der Außenanlagen mit farbiger Hervorhebung der Führung von Besuchern beziehungsweise Mitarbeitern mit und ohne Einschränkungen von der Haltestelle ÖPNV und / oder Stellplätzen bis zur barrierefreien vertikalen Erschließung beziehungsweise Treppenerschließung in der Eingangsebene.
  • Darstellung der als öffentlich zugänglich definierten Bereiche und der als barrierefreie Arbeitsstätten definierten Bereiche.
  • Nachweis der barrierefreien Erschließung aller Geschosse mit öffentlich zugänglichen Bereichen beziehungsweise barrierefreien Arbeitsstätten in geeignetem Maßstab.
  • Darstellung der gegebenenfalls realisierten Orientierungs- und Leitsysteme.
  • Darstellung der Zuordnung der barrierefreien Stellplätze zu den Eingängen und Nachweis der erforderlichen Anzahl.
  • Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an eine barrierefreie Topografie.
  • Darstellung von Räumen, in denen besondere Maßnahmen der Barrierefreiheit realisiert wurden.
  • Darstellung der barrierefreien Sanitäranlagen in öffentlich zugänglichen Bereichen und im Bereich Arbeitsstätten.
  • Die textliche Erläuterung wird gegebenenfalls in Fortschreibung des Nachweises Barrierefreiheit individuell ergänzt. Die während der Realisierungszeit der Baumaßnahme erfolgten Veränderungen, Entscheidungen und Abstimmungen sind zu dokumentieren.
  • Bei Arbeitsstätten ist die Zusammenstellung von Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung den Unterlagen beizufügen, wenn dieses für die Barrierefreiheit maßgeblich ist.

 

 

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