• BPFilter für Bedarfsplanung
  • 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
  • 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
  • MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
  • VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
  • AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
  • KFilter für Einschränkung der Kognition
  • GFilter für Gebäude
  • AFilter für Außenräume

Mit der Filterfunktion können Sie die Anzeige im Bereich Handlungsfelder einschränken.


Durch die Aktivierung der Filterfunktion ist es möglich, die komplexen Inhalte maßgeschneidert schnell zu erfassen. Eine Filterung ist möglich nach: Verfahrensschritten, Einschränkungen und Innen- und Außenraum. Die nicht relevanten Kapitel werden in der Navigation (links) inaktiv dargestellt. In den Texten der einzelnen Kapitel werden nur Informationen dargestellt, die für die ausgewählte Filterung gelten.
Anwendungshinweise

c Geometrische Angaben

„Die Bewegungsfläche muss ausreichend groß für die geradlinige Fortbewegung, den Begegnungsfall sowie für den Richtungswechsel sein."

Schutzziel nach DIN 18040-1, Kapitel 4.1 - Infrastruktur

c.3 Lichte Höhen

  • Filter für Bedarfsplanung ist aktiv.ESFilter für Bedarfsplanung ist aktiv.
  • EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
  • AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
  • MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
  • VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist nicht relevant.
  • AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist nicht relevant.
  • KKFilter für Einschränkung der Kognition ist nicht relevant.
  • GGFilter für Gebäude ist aktiv.
  • AAFilter für Außenräume ist aktiv.

Um die Verkehrssicherheit auch für großwüchsige Menschen zu gewährleisten, muss der lichte Raum über Erschließungsflächen im Freiraum eine Mindesthöhe einhalten.

Die lichte Höhe erfordert mindestens:

  • 220 cm in Freiräumen von und innerhalb öffentlich zugänglicher Gebäude
  • 225 cm in öffentlich zugänglichen Freiräumen oder oberhalb des taktilen Leistreifens.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.1

vgl. DIN 32984:2020-12, Kapitel 5.2.1

Kapitel1

Um die Verkehrssicherheit auch für großwüchsige Menschen zu gewährleisten, darf die nutzbare lichte Höhe in Fluren und horizontalen Erschließungsflächen im Innenraum 220 cm nicht unterschreiten.

Ausgenommen von dieser Anforderung sind:

  • Türen (205 cm) 
  • Durchgänge 
  • lichte Treppendurchgangshöhen.

vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.1 

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