- BPFilter für Bedarfsplanung
- 1/2Filter für Vorentwurfsplanung
- 3/8Filter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung
- MFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie
- VFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung
- AFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung
- KFilter für Einschränkung der Kognition
- GFilter für Gebäude
- AFilter für Außenräume
-
c Geometrische Angaben
„Die Bewegungsfläche muss ausreichend groß für die geradlinige Fortbewegung, den Begegnungsfall sowie für den Richtungswechsel sein."
Schutzziel nach DIN 18040-1, Kapitel 4.1 - Infrastruktur
c.4 Bedienhöhen und Unterfahrbarkeit
- Filter für Bedarfsplanung ist aktiv.ESFilter für Bedarfsplanung ist aktiv.
- EWEWFilter für Vorentwurfsplanung ist aktiv.
- AAFilter für Entwurfsplanung, Ausführungsplanung und Bauausführung ist aktiv.
- MMFilter für Einschränkung der Motorik, Kondition und Anthropometrie ist aktiv.
- VVFilter für Einschränkung der visuellen Wahrnehmung ist nicht relevant.
- AAFilter für Einschränkung der auditiven Wahrnehmung ist nicht relevant.
- KKFilter für Einschränkung der Kognition ist nicht relevant.
- GGFilter für Gebäude ist aktiv.
- AAFilter für Außenräume ist aktiv.
Bedienelemente müssen über eine Greif-/Bedienhöhe von 85 cm verfügen. Mehrere Bedienelemente übereinander können in einer Höhe von 85 bis 105 cm angeordnet sein.
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.5.1 und 4.5.2
Die Türgriffe sind in einer Höhe zwischen von 85 cm und 105 cm (Höhe Drehachse, Mitte der Drückernuss) anzubringen. Bei barrierefreien Sanitärräumen ist grundsätzlich eine Höhe von 85 cm zu empfehlen. Besonders günstig sind senkrechte Griffstangen, da hier verschiedene Greifhöhen möglich sind.
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.3.3.2
8.3 Türen _ Bedienung
Unterfahrbarkeit
Waschtische und andere Einrichtungsgegenstände müssen so weit unterfahrbar sein, dass Rollstuhlnutzende ihren Oberkörper bis zum vorderen Rand des Waschtisches vorbeugen können, um aus dieser Position die Armatur zu bedienen. Die notwendige Beinfreiheit muss dabei mindestens 90 cm in der Breite betragen.
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 5.3.4
20.4 Sanitäranlagen _ Waschplätze
Dabei sind Rangierflächen zu beachten.
vgl. DIN 18040-1:2010-10, Kapitel 4.6
10.2 Ausstattung _ Geometrie und Platzbedarf


